Symbolbild

Mit dem Versand der Grundsteuerbescheide ab Januar 2025 kommt die Grundsteuerreform zum Abschluss. In diesem Zusammenhang betonen das Finanzministerium des Saarlandes und der Saarländische Städte- und Gemeindetag (SSGT) ihre enge Zusammenarbeit und richten ihre Anstrengungen darauf, die Bürger auch in dieser Phase bestmöglich zu unterstützen und transparent über die Reform zu informieren.

Gerade für die finanzschwachen saarländischen Städte und Gemeinden ist der erfolgreiche Abschluss der Reform laut Aussage des Geschäftsführers des saarländischen Städte- und Gemeindetages, Stefan Spaniol äußerst wichtig. Die Grundsteuer ist von der Höhe her die drittwichtigste kommunale Steuer. Sie bleibt vollständig vor Ort, mit ihr werden Schulen, Kitas, Straßen und Spielplätze gebaut oder örtliche Kultur- und Sportangebote finanziert. „Mit seiner Grundsteuer trägt jeder Steuerzahler mit dazu bei, dass in seiner Gemeinde, in seiner Stadt Lebensqualität erhalten bleibt bzw. neu entstehen kann und zukunftsgerichtete Investitionen möglich sind“, führt Stefan Spaniol aus.

Kommunen und Land seien bereits seit Beginn der Reformüberlegungen in enger Abstimmung, so Finanzminister von Weizsäcker: „Wir stehen den Kommunen mit Rat und Tat zur Seite. Bereits im Sommer 2024 wurden die prognostizierten Grundsteuermessbetragsvolumina für jede Kommune bereitgestellt.“ Diese Daten dienen als Orientierungshilfe bei der Festlegung der Hebesätze in Anknüpfung an den bisherigen Aufkommenspfad, wobei die endgültige Entscheidung im Rahmen des kommunalen Selbstverwaltungsrechts bei den Kommunen liegt. Begleitend habe fortlaufend eine enge Abstimmung über den SSGT und durch gemeinsame Informationsveranstaltungen stattgefunden – zuletzt Anfang Dezember – bei denen die kommunalen Vertreter ihre Fragen auch direkt an die Fachleute des Ministeriums richten konnten. Darüber hinaus werde den Kommunen auch ein steuerfachlicher Leitfaden zur Verfügung gestellt, der als Orientierungshilfe bei Bürgeranfragen nach dem Versand der Bescheide dient.

Ab 15. Januar 2025 wird das Finanzministerium wieder eine Telefon-Hotline einrichten, um den Kommunen bei allgemeinen Fragen der Bürgern zur Grundsteuerreform zur Seite zu stehen. Ergänzend dazu werden die bereits vorhandenen FAQs auf der Website des Ministeriums aktualisiert und ergänzt, um gezielt auf die zu erwartenden Anliegen eingehen zu können.

Auch der Geschäftsführer des SSGT Stefan Spaniol zeigt sich mit der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium mehr als zufrieden. „Die Umsetzung der Grundsteuerreform war und ist sowohl für die Städte und Gemeinden als auch für die Finanzverwaltung eine große Herausforderung. Die hierfür erforderliche Abstimmung mit dem saarländischen Finanzministerium war dabei in den Augen des SSGT vorbildlich.“

Abschließend heben Spaniol und von Weizsäcker hervor, dass die Grundsteuerreform nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 zwingend erforderlich gewesen sei, um dem Auftrag gerecht zu werden, die tatsächlichen Grundwerte für mehr Steuergerechtigkeit im Sinne einer fairen Lastenverteilung für Bürgerinnen und Bürger realitätsnah abzubilden. Diese sei zwangsläufig mit Belastungsverschiebungen verbunden, da die neuen Werte die tatsächliche Wertentwicklung abbilden. Den mit der Grundsteuerreform beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Steuerverwaltung sowie den kommunalen Steuerverwaltungen dankten der Minister und der Geschäftsführer für ihren engagierten Einsatz, um diese Reform bei allen Herausforderungen so bürgerfreundlich wie möglich umzusetzen.

 

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