Symbolbild
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Am Sonntag wurde gegen 01:40 Uhr ein Pkw mit französischem Kennzeichen in Großrosseln einer Kontrolle unterzogen. Es stellte sich heraus, dass der 26jährige französische Fahrer mit seiner ausländischen Fahrerlaubnis kein Fahrzeug innerhalb der Bundesrepublik führen darf, sowie ein Haftbefehl, wegen Trunkenheit, besteht.

Zudem konnte bei dem Fahrer leichter Alkoholgeruch festgestellt werden. Ein gerichtsverwertbarer Test ergab 0,62 Promille bei dem Fahrer. Der Fahrer wurde festgenommen, zu hiesiger Dienststelle verbracht und dem Gewahrsam zugeführt. Gegen 08:30 Uhr erschien die Freundin des Fahrers und beglich den ausstehenden Betrag des Haftbefehls, weshalb der Fahrer entlassen werden konnte.

Diesen erwarten ein Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach §24a StVG.

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