Die Temperaturen stimmen, langsam aber sicher geht es so richtig in den Sommer. Für viele bedeutet das: Grill auf Vordermann bringen und in Gedanken schon mal anschwenken. Privat steht dem natürlich nichts im Weg, doch wie sieht es eigentlich im öffentlichen Raum? HOMBURG1 hat bei der Stadt nachgefragt.
Grillen gehört zu den liebsten Freizeitbeschäftigungen der Saarländer, zumindest in den Sommermonaten. Da werden keine Kosten und Mühen gescheut, um laue Abende draußen mit Schwenker, Salat und dem ein oder anderen Bier zu genießen. Auf dem eigenen Grundstück gibt’s da in der Regel auch kein Vertun, es wird eingekauft und losgeschwenkt. Und auch im öffentlichen Raum ist es zumindest in Homburg unkomplizierter als so mancher vielleicht erwarten würde.
Denn in den Parks und Grünflächen der Stadt ist Grillen generell erlaubt, wie auf HOMBURG1-Anfrage mitgeteilt wird. In der aktuell gültigen Polizeiverordnung gebe es keinen Verbotstatbestand, so die Stadt. Doch Vorsicht: Was in Homburg gilt, muss nicht überall der Fall sein. Schließlich ist das Kommunalrecht von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Und Vorsicht gilt natürlich auch beim Grillen selbst, wie die Stadt unterstreicht. Zwar kann kein Bußgeld verhängt werden, da ja kein Verbot besteht. Dennoch muss der Grill-Fan im Zweifel zahlen, wenn Schäden oder Brände entstehen. Deswegen weist die Stadt darauf hin, dass möglichst Ständergrills verwendet werden sollen, „die einen gewissen Abstand zum Boden haben und Brandverletzungen der Grünflächen vermeiden“. Außerdem seien die allgemeinen Brandschutzregeln beim Grillen zu beachten, besonders in den trockenen Sommermonaten. Das heißt zum Beispiel, beim Grillen mit Holzkohle keine flüssigen Brandbeschleuniger zu benutzen und den Grill niemals unbeaufsichtigt zu lassen. Beim Grillen mit Gas soll außerdem die Gasflasche nur mit Druckminderer angeschlossen werden.
Insgesamt scheinen sich die allermeisten Homburger im öffentlichen Raum diese einfachen Vorsichtsmaßnahmen zu berücksichtigen. „Besondere Vorkommnisse gab es die letzten Jahre nicht. Ein Einschreiten war nur in Form von Belehrungen (Ständergrills, Brandschutz usw.) erforderlich“, teilt die Stadt mit. Vorsichtig sein sollte man natürlich trotzdem. Dann steht auch einem schönen Grillabend auf der Liegewiese am Jägersburger Weiher oder im Stadtpark nichts im Weg.