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Im Zuge der Covid-19-Pandemie hat die Gastronomie deutlich Personal verloren. Im Jahr 2022 nahm die Zahl der Beschäftigten zwar wieder zu, lag aber noch deutlich unter dem Niveau des Vor-Corona-Jahres 2019. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, gab es im vergangenen Jahr 12,5 % mehr Beschäftigte in der Gastronomie als im von Corona-Beschränkungen geprägten Jahr 2021; zugleich waren es noch gut ein Zehntel (11,8 %) weniger Beschäftigte als 2019.

Von der Krise besonders betroffen waren Ausschankbetriebe wie Bars und Kneipen: Sie stockten im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr zwar mehr als ein Drittel (36,2 %) ihres Personals auf. Damit waren es aber immer noch gut ein Fünftel (21,0 %) weniger Beschäftigte als im Vor-Corona-Jahr 2019. Betriebe, die Essen anboten, konnten ihr Personal im Zuge der Krise besser halten. Die Zahl der Beschäftigten in Restaurants, Imbissstuben und Cafés lag 2022 um 14,0 % über der des Jahres 2021.

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Im Vergleich zum Jahr 2019 verzeichneten sie noch einen Personalrückgang um knapp ein Zehntel (9,5 %). Ein ähnliches Bild gab es bei Caterern und Verpflegungsdienstleistern: Sie hatten 2022 rund 5,6 % mehr Beschäftigte als im Vorjahr, gegenüber 2019 waren es noch gut ein Zehntel (11,8 %) weniger. Kurzarbeitende, die es während der coronabedingten Einschränkungen auch in der Gastronomie gab, zählten weiterhin als Beschäftigte. Auf dem Tiefpunkt war die Zahl der Beschäftigten in den Wintermonaten des Jahres 2020 sowie im darauffolgenden Frühjahr, als bundesweit coronabedingt viele Einschränkungen galten und Lokale geschlossen bleiben mussten.

Zahl der geringfügig entlohnten Beschäftigten ging 2021 um 23,1 % gegenüber 2019 zurück

Die Gastronomie ist in Deutschland ein wichtiger Arbeitgeber. Im Jahr 2021 waren 1,01 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig oder geringfügig entlohnt in der Branche beschäftigt – allerdings etwa ein Siebtel (14,7 %) weniger als im Vor-Corona-Jahr 2019. Wie eine Auswertung des statistischen Unternehmensregisters zeigt, verlor die Gastronomie in den beiden Krisenjahren vor allem geringfügig entlohnte Beschäftigte: Ihre Zahl sank 2021 gegenüber 2019 um 23,1 % auf 346 500. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ging im selben Zeitraum um 9,4 % auf 662 400 zurück.

In der Gastronomie wird nach wie vor ein großer Teil der abhängig Beschäftigten geringfügig entlohnt: Im Jahr 2021 war es mehr als ein Drittel (34,1 %). Besonders stark waren die geringfügig entlohnten Beschäftigten mit einem Anteil von 51,7 % in Ausschankbetrieben vertreten, im Bereich Catering wurde dagegen nur knapp ein Viertel der abhängig Beschäftigten (24,8 %) geringfügig entlohnt.

Koch oder Köchin: 2021 ein Fünftel weniger neu abgeschlossene Ausbildungsverträge als 2019

Während der Corona-Pandemie verloren nicht nur viele Beschäftigte in der Gastronomie ihren Arbeitsplatz, es kamen auch weniger Nachwuchskräfte nach: Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge für eine duale Berufsausbildung in einem typischen Gastronomieberuf stieg 2021 im Vergleich zum Vorjahr zwar wieder an, lag allerdings teilweise unter der des Vor-Corona-Jahres 2019. So schlossen 6 200 Personen einen Vertrag für eine Ausbildung zum Koch oder zur Köchin ab – ähnlich viele wie im Vorjahr (+0,2 %), aber fast ein Fünftel (19,7 %) weniger als 2019. Beim Beruf Restaurantfachmann mit 2 100 neuen Ausbildungsverträgen zeigt sich ein ähnliches Bild: Ein Anstieg um 4,8 % gegenüber dem Vorjahr, aber fast ein Fünftel (18,2 %) weniger Neuverträge als 2019.

Einzig bei den Ausbildungen zum Fachmann für Systemgastronomie (1 500 neue Ausbildungsverträge) wurde mit einem Anstieg von 18,0 % gegenüber dem Jahr 2020 das Vor-Corona-Niveau schon fast erreicht (-0,8 % gegenüber 2019). Zum Vergleich: Die Zahl der Neuverträge insgesamt lag um 0,6 % höher als im ersten Corona-Jahr 2020. Sie blieb jedoch 8,7 % hinter dem Ergebnis des Vorkrisenjahres 2019 zurück.

Methodische Hinweise:

Die Daten zu den geringfügig entlohnten Beschäftigten stammen aus dem statistischen Unternehmensregister und beziehen sich auf Rechtliche Einheiten, die kumuliert über die 12 Monate eines Berichtsjahres über mindestens zwölf geringfügig entlohnt Beschäftigte verfügen. Geringfügig entlohnt Beschäftigte im Nebenjob (neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung) sind bei Auswertungen aus dem statistischen Unternehmensregister nicht enthalten. Die Daten zu den Ausbildungsverträgen entstammen der Berufsbildungsstatistik. Die Berufsbildungsstatistik erfasst duale Ausbildungen aufgrund von Ausbildungsordnungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder nach der Handwerksordnung (HwO).

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