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Kurzarbeit als Alternative zu Entlassungen hat sich in Europa zur Bewältigung der Corona-Krise breit durchgesetzt. Für rund 50 Millionen Beschäftigte haben Unternehmen in der EU sowie Großbritannien und der Schweiz Ende April 2020 Kurzarbeit beantragt.

Allein in den 27 EU-Staaten wurde für rund 42 Millionen Menschen Kurzarbeit beantragt. Dies entspricht knapp 27 Prozent aller Beschäftigten, so das Ergebnis einer neuen gemeinsamen Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung und des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI) in Brüssel.*

Am stärksten von Kurzarbeit betroffen waren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Frankreich (11,3 Millionen Anträge bei der nationalen Arbeitslosenversicherung), Deutschland (10,1 Millionen), Italien (8,3 Millionen) und Großbritannien (7,9 Millionen) [Abbildung 1]. Gemessen an der Beschäftigtenzahl hatte die Schweiz mit 48,1 Prozent den höchsten Anteil aller Anträge zur Kurzarbeit, gefolgt von Frankreich (47,8 Prozent), Italien (46,6 Prozent) und Luxemburg (44,5 Prozent) [Abbildung 2]. In Deutschland beziehen sich die Anträge auf Kurzarbeit auf etwas mehr als ein Viertel (26,9 Prozent) aller Beschäftigen.

Insgesamt existieren mittlerweile in fast allen EU-Staaten Programme zur Kurzarbeit oder ähnliche Formen einer vorübergehenden Lohnsubvention. Viele Länder haben in den vergangenen Jahren die Möglichkeit zur Kurzarbeit neu eingeführt, die nun im Rahmen von Sonderprogrammen für die Corona-Krise teilweise stark ausgeweitet wurden.

Zwar dürfte letztendlich die Zahl der Anträge spürbar höher sein als die Anzahl der Beschäftigten, die tatsächlich kurzarbeiten, weil Unternehmen oft präventiv für größere Gruppen Kurzarbeit beantragen. Trotzdem sei damit europaweit ein „Allzeit-Rekordhoch erreicht“, schreiben die Autoren der Studie, Dr. Torsten Müller vom ETUI und Prof. Dr. Thorsten Schulten, Leiter des WSI-Tarifarchivs.

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