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Die saarländische Landesregierung hat gestern die von Wirtschaftsminister Jürgen Barke eingebrachte Novellierung des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes beschlossen.

Nach Inkrafttreten der neuen Regelung können Arbeitnehmer pro Kalenderjahr fünf Arbeitstage in Anspruch nehmen, um an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen.

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Arbeitsfreie Zeit – also Erholungsurlaub, Freizeit oder eine unbezahlte Freistellung – müssen sie dafür nicht mehr einbringen.

Dies gilt für anerkannte Bildungsveranstaltungen der beruflichen oder politischen Weiterbildung sowie der Weiterbildung für die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Auch Prüfungstage sind grundsätzlich freistellungsfähig. Die Anspruchsberechtigung soll bereits nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit beginnen, bislang muss das Beschäftigungsverhältnis mindestens 12 Monate dauern.

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Wirtschaftsminister Jürgen Barke: „Gut ausgebildete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sichern die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und bilden das Fundament für einen erfolgreichen Strukturwandel an der Saar. Mit dem neuen Bildungsfreistellungsgesetz stärkt die Landesregierung die wirtschaftliche Entwicklung des Standortes und leistet einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung.“

Das Bildungsfreistellungsgesetz wird zunächst in der externen Anhörung Verbänden, Gewerkschaften und weiteren Akteuren zugeleitet. Nach der Sommerpause will der Landtag beraten. Inkrafttreten könnte das Gesetz voraussichtlich zum 1. Januar 2024.

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