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Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sowie die gesetzlichen Krankenkassen im Saarland haben gemeinsam mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege Saar die seit 2006 bestehende Landesrahmenempfehlung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder grundlegend überarbeitet. Die neue Landesrahmenvereinbarung zur „Komplexleistung Frühförderung“ gilt seit 01. Juni 2020. Die Frühförderung im Saarland, mit ihren hervorragenden Angeboten, unterstützt Kinder, die in den ersten Lebensjahren aufgrund einer (drohenden) Behinderung in ihrer Entwicklung beeinträchtigt sind. 

„Die Entwicklung von Kindern ist ein sensibler Prozess. Gerade in den ersten Lebensjahren bestehen hohe Gefahren für die kindliche Entwicklung. Daher gilt es, Risiken frühzeitig zu erkennen und Chancen der Entwicklung rechtzeitig wahrzunehmen. Neben den medizinischen und biologischen Risikofaktoren bestimmen auch die sozialen Bedingungen die Entwicklung von Kindern. Je früher dabei in der kindlichen Entwicklung eine Auffälligkeit oder Beeinträchtigung erkannt wird, desto besser kann vorgebeugt und geholfen werden. Mit der Unterzeichnung der neuen Landesrahmenvereinbarung wird die Weiterentwicklung der bisherigen Qualitätsstandards sichergestellt und somit die Arbeit der Frühförderstellen nachhaltig gesichert“, erläutert Sozialministerin Monika Bachmann.

Die Frühförderung umfasst medizinisch-therapeutische, psychologische, heilpädagogische, sonderpädagogische und psychosoziale Leistungen sowie eine offene, niedrigschwellige Beratung, Unterstützung und Begleitung der Erziehungsberechtigten. Die Regelungen zur “Komplexleistung Frühförderung” sehen vor, dass die ärztlichen und die nichtärztlichen Leistungen zum Wohl der betroffenen Kinder aus einer Hand und unter gezielter Einbeziehung des familiären Umfelds als “interdisziplinäre Frühförderung” zu erbringen sind.

„Die neue Landesrahmenvereinbarung gewährleistet weiterhin ein flächendeckendes und ortsnah gut ausgebautes Netz an familien- und wohnortnahen Interdisziplinären Frühförderstellen und Sozialpädiatrischen Zentren im Saarland. Neu ist die Kostenaufteilung der Entgelte zwischen dem Saarland als Träger der Eingliederungshilfe und den gesetzlichen Krankenkassen: Bisher übernahmen die gesetzlichen Krankenkassen 20% der Frühförderkomplexleistungen, nun sind es mindestens 35%“, erklärt Bachmann.

Neu ist ebenfalls der Zugang zu der Leistung: Die behandelnde Kinderärztin beziehungsweise der behandelnde Kinderarzt stellt halbjährlich eine Verordnung mit einer Diagnose aus, der sich eine ausführliche Diagnostik der Fachkräfte der Frühförderstellen anschließt. Ärztliche, pädagogische und medizinisch-therapeutische Fachkräfte erstellen auf der Grundlage ihrer Diagnostik maßgeschneidert für jedes Kind einen interdisziplinären Förder- und Behandlungsplan.

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