Der Mensch erholt sich gern am Gewässer. Natur und Wildtiere können durch die Freizeitnutzung jedoch gestört oder geschädigt werden. Forschende unter Leitung des Leibniz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) haben in einer Metastudie die wissenschaftliche Literatur zum Thema Freizeitökologie für Binnengewässer zusammengefasst und ausgewertet. Obwohl alle Freizeitaktivitäten negative Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere und die Umwelt haben können, kommen die Wissenschaftler zu dem Schluss, dass der Bootsverkehr und die Ufernutzung die durchweg negativsten Auswirkungen haben. Beim Angeln und Schwimmen waren die Ergebnisse weniger eindeutig.

Freizeitaktivitäten wie Angeln, Schwimmen, Spazierengehen oder Bootfahren können sich negativ auf Tiere und Pflanzen auswirken und die Wasserqualität beeinträchtigen: Zum Beispiel können Menschen und Hunde am Ufer Pflanzen zertreten und den Boden verdichten, intensiver Bootsverkehr kann Rückzugsräume für Larven und Jungfische in Flüssen zerstören und die Nutzung von Seeufern kann den Bruterfolg von Vögeln beeinträchtigen. Forschende des IGB, der Technischen Universität Dresden und der Humboldt-Universität zu Berlin haben nun erstmalig das Wissen zur Freizeitökologie an Gewässern zusammengefasst und umfassend analysiert.

Sie bewerteten die ökologischen Auswirkungen auf drei Ebenen der biologischen Organisation – Individuen, Populationen und Gemeinschaften – für verschiedene Tier- und Pflanzenarten. Die Auswirkungen des Bootfahrens und der Ufernutzung führten auf allen Ebenen der biologischen Organisation zu durchweg negativen ökologischen Auswirkungen. Am stärksten waren wirbellose Tiere und Pflanzen betroffen. Beim Angeln und Schwimmen waren die Ergebnisse weniger eindeutig.

Kompromiss zwischen der Freizeitgestaltung und dem Naturschutz

„Die Naturschutzpolitik kann verbessert werden, wenn sie sich auf solide Kenntnisse über die ökologischen Auswirkungen der wassergebundenen Erholung stützt. Wir wollten eine wissenschaftliche Basis zur Lösung von Konflikten zwischen Freizeit und Naturschutz an Gewässern schaffen“, sagt die Doktorandin und Erstautorin Malwina Schafft vom IGB.

Die ökologischen Effekte der Gewässerfreizeit sind naturschutzfachlich relevant, sofern sie beispielsweise bedrohte Artengruppen oder sensible Lebensräume betreffen. Diese Einschätzung erfordert eine Einzelfallentscheidung, weil die Bedingungen häufig individuell und komplex sind. Von pauschalen Regulierungen der Gewässerfreizeit raten die Forschenden indes ab: „Unsere Studie zeigt, dass beispielsweise von der Ufernutzung mit oder ohne Hund identische ökologische Wirkungen erwachsen können wie vom Uferangeln, Schwimmen oder Bootsfahren. Eine isolierte Beschränkung einer einzigen Freizeitform, beispielsweise durch Zugangsverbote, hat daher wenig Aussicht auf Erfolg, wenn gleichzeitig andere Freizeitnutzungen am Gewässer erlaubt bleiben“, erläutert der Projektleiter Prof. Robert Arlinghaus vom IGB und der Humboldt-Universität zu Berlin.

Menschenfreie Schutzzonen als Referenzgewässer

Die Forschenden empfehlen, das Monitoring auszubauen und in diesem Zusammenhang völlig ungestörte Reservate zu schaffen, die als vom Menschen gänzlich unbeeinflusste Referenzgewässer dienen. Diese Gewässer müssen jenseits von Siedlungen und Straßen in geräuscharmen Gegenden liegen, sodass auch keine unbefugte Nutzung durch Spaziergänger und Badegäste stattfindet. Denn nur so siedeln sich auch störungsempfindliche Arten an. Die Effekte der Gewässerfreizeit können dadurch belastbarer eingeschätzt werden. Auch sogenannte experimentelle Störungen sind zu empfehlen, also Studiendesigns, die in zufällig ausgewählten Gebieten die Gewässernutzung nachahmen, während gleichzeitig andere Gebiete von der Nutzung ausgenommen sind. Diese Art von Untersuchungen fehlen bisher vollständig.

Originalpublikation: Schafft Malwina, Wegner Benjamin, Meyer Nora, Wolter Christian and Arlinghaus Robert 2021. Ecological impacts of water-based recreational activities on freshwater ecosystems: a global meta-analysis. Proc. R. Soc. B.2882021162320211623. http://doi.org/10.1098/rspb.2021.1623

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