In den vergangenen Monaten mehren sich bundesweit Fälle, in denen sich Betrüger als angebliche Mitarbeiter der Finanzbehörden ausgeben und Vollstreckungen androhen. Auch im Saarland sind solche Betrugsfälle zu verzeichnen.
Ziel der Betrüger sind oft ältere Menschen. Sie werden aufgefordert, angeblich ausstehende Zahlungen zu leisten, da Ihnen sonst die Zwangsvollstreckung drohe. Neben dem Versuch, die Opfer zur Übergabe oder Überweisung von Geld zu bewegen, versuchen die Täter auch an Informationen über die persönlichen und finanziellen Verhältnisse zu gelangen, um weitere Straftaten vorzubereiten.
Auch Sprachautomaten werden genutzt, welche die Opfer dazu auffordern, durch das Betätigen einer weiteren Taste am Telefon das Finanzamt zurückzurufen. Daraufhin meldet sich dann ein falscher Mitarbeiter, der versucht an persönliche Daten des Angerufenen zu kommen und gegebenenfalls dazu auffordert Geldbeträge zu überweisen.
„Diese Anrufe stammen nicht vom Finanzamt! Die Steuerverwaltung versendet Zahlungserinnerungen oder Informationen zu beabsichtigten Vollstreckungsmaßnahmen stets schriftlich“, informiert Finanzminister von Weizsäcker. Auch die Vollziehungsbeamten der saarländischen Steuerverwaltung werden erst nach einer schriftlichen Vollstreckungsankündigung tätig und können sich durch einen Dienstausweis ausweisen.
Die Steuerverwaltung empfiehlt dringend, bei einem solchen Anruf
– nicht zu reagieren, sondern einfach aufzulegen
– am Telefon keine Details zu persönlichen oder finanziellen Verhältnissen preiszugeben
– den Aufforderungen der Anrufer nicht zu folgen,
– sich nicht in ein Gespräch verwickeln zu lassen
– niemals Geld an unbekannte Personen zu übergeben
Falls Sie einen solchen Anruf erhalten, dann wählen Sie umgehend den Polizei-Notruf -110. Bitte informieren Sie auch Ihnen nahestehende ältere Menschen über diese Betrugstaktiken.
Das saarländische Innenministerium informiert regelmäßig auf der nachfolgenden Themenseite über neue Betrugsformen und wie man sich und Angehörige davor schützen kann: