Am Donnerstag (03.09.2020) nimmt Finanzminister Peter Strobel an der Finanzministerkonferenz in Berlin teil. Die Finanzminister der Länder befassen sich in ihrer Sitzung u.a. mit der Besteuerung der digitalen Wirtschaft.

Der Europäische Rat hat vor Kurzem in seiner Einigung über das Corona-Paket beschlossen, dass die EU künftig Einnahmen u.a. aus einer sogenannten Digitalabgabe generieren kann. Peter Strobel teilt hierbei die Befürchtungen seines hessischen Kollegen Boddenberg, dass die EU erstmals mit dieser Einigung ein eigenständiges Steuererhebungsrecht zugesprochen werde, jedoch die Steuerbehörden der Länder die Steuern und Abgaben der EU erheben müssten, weil die EU keine eigene Steuerbehörde besitzt.

Peter Strobel (CDU)
Quelle: www.cdu-fraktion-saar.de

„Das bedeutet ganz klar: Der organisatorische Aufwand bleibt bei den Ländern, der finanzielle Ertrag geht an die EU. Es stellt sich im Umkehrschluss die Frage, ob die EU deshalb in Zukunft Weisungsrechte gegenüber den Länderfinanzbehörden bekäme“, kritisiert Strobel. Deshalb dürfe die EU wie auch der Bund die Länder im Entscheidungsprozess nicht außen vorlassen. Auch in seiner Funktion als Europaminister gibt Strobel zu bedenken: „Wenn die EU jetzt in das Besteuerungsrecht der Länder eingreift, stärkt das nicht das Vertrauen der Bürger in die Europäische Union. Das wäre stattdessen Wasser auf die Mühlen der EU-Kritiker.“

Schon in der Vergangenheit hat Finanzminister Peter Strobel darauf hingewiesen, die Besteuerung der digitalen Wirtschaft anzupassen und dabei die tiefgreifenden Veränderungen mit immensen Folgen für die deutsche Wirtschaft im Blick zu behalten. Durch die aktuelle Entscheidung des Europäischen Rates bekommt das Thema eine neue Dimension.

„Wir brauchen zwar einerseits ein neues Modell der Besteuerung der digitalen Wirtschaft, das darf aber andererseits nicht zu Lasten der Industrie- und exportstarken Nationen gehen. Unser oberstes Ziel muss es sein, die internationale Zusammenarbeit auf die Vermeidung von Steuerverschiebung auszurichten und die Besteuerung der Digitalunternehmen insgesamt zu sichern.“ Dabei seien, so ist sich Strobel sicher, nationale oder internationale Alleingänge nicht zielführend. Man müsse die Folgewirkungen für das gesamte Steueraufkommen betrachten.

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