Symbolbild

Für zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher besteht jetzt die möglicherweise letzte Gelegenheit, eine Entschädigung für ihre manipulierten Dieselautos zu erhalten. So hat der Volkswagen-Konzern zugesagt, rund 620 Millionen Euro im Rahmen eines Vergleichs zu zahlen.

Voraussetzung ist aber, dass die betroffenen Fahrzeughalter dem Vergleich ihre Zustimmung erteilen. Die Anmeldefrist wurde dafür vom 20. auf den 30. April verlängert. Fragen beantworten die Verbraucherzentrale oder das von VW eingerichtete Call-Center unter der Nummer (05361) 379 0506.

Der Autokonzern hatte vor viereinhalb Jahren zugegeben, die Abgaswerte von Millionen Dieselautos manipuliert zu haben. Doch bis zu einer Entschädigung war es ein weiter Weg. Weil der Aufwand und die Kosten eines langen Gerichtsprozesses die Möglichkeiten vieler Diesel-Fahrer übersteigen, drohte der Konzern in vielen Fällen ungeschoren davon zu kommen. Verbraucherschutzminister Reinhold Jost setzte sich deshalb schon 2016 für die Einführung eines kollektiven Rechtsschutzes in Deutschland ein.

Dadurch wurde es gemeinnützigen Verbänden wie den Verbraucherzentralen ermöglicht, im Interesse aller Betroffenen Klage zu erheben. Die bisher größte deutsche Massenklage war erfolgreich: Als sich Anfang 2020 eine Niederlage für VW vor Gericht abzeichnete, willigte der Konzern in einen Vergleich mit den Verbraucherzentralen ein. Wer nun keinen eigenen Prozess um Schadenersatz führen will, muss aber rechtzeitig dem Vergleich zustimmen.

Verbraucherschutzminister Jost begrüßt die Einigung, sieht aber noch Potenzial für Verbesserungen: „Der vorliegende Vergleich ist ein erster Erfolg der Musterfeststellungsklage, doch Europa kann immer noch verbrauchfreundlicher werden. Der nächste Schritt muss eine europäische Klagemöglichkeit sein, damit Verbraucherrechte nicht an der Grenze enden.“ Im Zuge der EU-Regelung für eine Verbandsklage fordert Minister Jost die Möglichkeit, Schadenersatz direkt durch die Verbände einzuklagen. Verbraucherinnen und Verbraucher müssten dann nach einem Urteil definitiv nicht mehr individuell tätig werden.

Weitere Informationen bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes: www.verbraucherzentrale-saarland.de

 

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