Die asiatische Hornisse Vespa velutina - Bild: Uwe Schnur
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Ein Waschbär wirkt auf den ersten Blick harmlos, fast knuffig. Doch hinter dem possierlichen Äußeren steckt ein Problem, das europaweit zunehmend Sorgen bereitet: Der ursprünglich aus Nordamerika stammende Kleinbär plündert die Nester heimischer Greifvögel und setzt deren Bestände unter Druck. Er ist nur eines von vielen Beispielen für sogenannte invasive Arten, deren rasche Ausbreitung die Europäische Union nun eindämmen möchte. Und diesmal sind auch die Bürgerinnen und Bürger gefragt.

Vom 21. September bis zum 23. November 2026 läuft eine Öffentlichkeitsbeteiligung, bei der sich Interessierte über geplante Maßnahmen informieren und eigene Stellungnahmen abgeben können. Im Mittelpunkt stehen zunächst zwei eingewanderte Arten, die sich hierzulande ausgebreitet haben: der Wassersalat und die Asiatische Hornisse. Beide gelten als Gefahr für die heimische Tier- und Pflanzenwelt.

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Die rechtliche Grundlage dafür reicht einige Jahre zurück. Bereits 2014 hatte die EU eine Verordnung zum Schutz der biologischen Vielfalt verabschiedet, die seither mehrfach überarbeitet wurde, zuletzt im Jahr 2024. Ihr erklärtes Ziel ist es, die Zahl invasiver Arten deutlich zu verringern oder zumindest deren weitere Ausbreitung zu bremsen.

Für die Umsetzung sind die einzelnen Mitgliedsstaaten verantwortlich. Hat sich eine gebietsfremde Art im Hoheitsgebiet eines Landes dauerhaft etabliert und stark verbreitet, muss dieses Land Managementmaßnahmen ergreifen. Bevor solche Schritte beschlossen werden, schreibt die Verordnung ausdrücklich die Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Weil sich Verbreitungsgebiete fortlaufend verändern, wird die Liste der betroffenen Arten regelmäßig angepasst und die Anhörungen werden nach und nach durchgeführt.

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Für Deutschland und das Saarland sollen nun mehrere neu gelistete Arten in die Verordnung aufgenommen werden. Dazu zählen der Baumwürger, das Nadelkraut, die Amerikanische Trogmuschel, der Kanadische Biber, der Mink, das Sika-Wild sowie verschiedene invasive Knöterich- und Krebsarten und der Schlammpeitzger. Zur Orientierung stehen ab dem 21. September 2026 sogenannte Entwurfsblätter bereit, die die geplanten artbezogenen Maßnahmen beschreiben und zugleich die Hintergründe der EU-Verordnung erläutern.

Veröffentlicht werden diese Dokumente auf dem hessischen Beteiligungsportal im Internet. Dort können die Unterlagen bis zum Ende der Anhörungsfrist am 23. November 2026 eingesehen und kommentiert werden. Wer sich einbringen möchte, nutzt dafür am besten das Online-Portal. Alternativ liegen die Materialien auch im Zentrum für Biodokumentation, Am Bergwerk Reden 11, in 66578 Landsweiler-Reden aus. Dort lassen sich Stellungnahmen ebenfalls abgeben, auf Wunsch sogar zur Niederschrift vor Ort.

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