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Ob im Café an der Ecke, beim Friseur oder im kleinen Handwerksbetrieb: Wer bezahlt, entscheidet künftig womöglich nicht mehr allein zwischen Schein und Karte, sondern der Gesetzgeber legt fest, was ein Betrieb überhaupt anbieten muss. Genau dagegen läuft der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. jetzt Sturm. Die Pläne des Bundesfinanzministeriums für eine verpflichtende digitale Bezahlmöglichkeit lehnt der Verband entschieden ab.

Konkret sieht der Entwurf aus dem Haus von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil vor, dass Handel, Gastronomie und Dienstleister ab 2027 zusätzlich zum Bargeld mindestens ein digitales Zahlverfahren bereitstellen müssen. Welches das ist, dürfen die Unternehmen zwar grundsätzlich selbst wählen, doch eines der angebotenen Verfahren muss zwingend ein europäisches sein.

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Für ESD-Präsident Timo Lehberger ist das ein Eingriff in unternehmerische Freiheit. „Ob ein Betrieb Kartenzahlung akzeptiert, ist eine unternehmerische Entscheidung, und sie gehört dem, der das Risiko trägt“, stellt er klar. Wer bewusst auf Kunden ohne Bargeld verzichte, wäge Umsatz, Gebühren und Aufwand ab. Diese Rechnung, so das Argument, könne kein Ministerium besser aufmachen als der Selbstständige selbst.

Auch das Versprechen von mehr Wahlfreiheit für die Kundschaft überzeugt den Verband nicht. Er verweist auf Zahlen der Bundesbank, wonach im vergangenen Jahr bereits 55 Prozent der erfassten Einkäufe bargeldlos abgewickelt wurden und nur noch 45 Prozent in bar. Der Wandel laufe längst von selbst, ein Gesetz mache ihn nicht schneller.

Hinzu kommt die Kostenfrage. Nach Bundesbank-Analysen fahren Geschäfte am günstigsten, wenn mit Schein, Münze oder Girocard bezahlt wird, während internationale Debit- und Kreditkarten deutlich teurer zu Buche schlagen. Für Betriebe, die bislang bewusst nur Bargeld annehmen, bedeutet die geplante Pflicht zusätzliche Ausgaben und organisatorischen Aufwand, ganz gleich, ob ihre Kunden eine digitale Zahlung überhaupt verlangen.

Besonders scharf reagiert der ESD auf ein zweites Argument des Ministeriums: den Kampf gegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Finanzkriminalität. Damit gerieten ausgerechnet jene Betriebe unter Generalverdacht, die weiterhin auch Bargeld akzeptieren wollten. „Dann soll das Finanzministerium auch dazu stehen, statt sich hinter dem Verbraucherschutz zu verstecken“, so Lehberger. In Teilen von Politik und Verwaltung halte sich hartnäckig die Vorstellung, man müsse Selbstständige zunächst verdächtigen, statt ihnen rechtskonformes Verhalten zu unterstellen. „Das haben die Menschen nicht verdient, die in diesem Land Arbeitsplätze schaffen, ausbilden und Steuern zahlen.“

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Der Verband richtet nun einen Appell an die Politik. Abgeordnete von CDU und CSU sowie wirtschaftsnahe SPD-Vertreter wie die Mitglieder des Seeheimer Kreises sollen im laufenden Verfahren eingreifen. Die Eckpunkte stecken derzeit in der Ressortabstimmung, ein Kabinettsbeschluss ist noch für dieses Jahr vorgesehen.

Dass das Vorhaben im Koalitionsvertrag stehe, mache es aus Sicht des ESD nicht besser. „Die Union ist angetreten, Bürokratie abzubauen und den Mittelstand zu entlasten. Jetzt ist der Moment für alle, die den Mittelstand ernst nehmen, das auch zu beweisen“, betont Lehberger. Der ESD versteht sich seit mehr als 50 Jahren als parteiunabhängige Stimme für Soloselbstständige, kleine und mittlere Unternehmen sowie freie Berufe.

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