Im Fall der Cyberport GmbH wurden Verbraucher, die ausgediente Elektroaltgeräte zurückgeben wollten, auf die Rückgabe in den deutschlandweit 17 stationären Cyberport-Filialen hingewiesen oder sollten den Kundenservice kontaktieren. Bei Tests der DUH mit alten Energiesparlampen verwies der Kundenservice jedoch auf Abgabestellen von Wettbewerbern oder verlangte, die Altgeräte zunächst auf eigene Kosten in die österreichische Hauptstadt Wien zu senden. Das Landgericht Dresden stellte fest, dass dies den Rücknahmepflichten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) widersprach und verurteilte Cyberport dazu, geeignete Rücknahmemöglichkeiten für Altlampen in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher unentgeltlich bereit zu stellen.

Im Fall der Saturn Online GmbH sollten Verbraucher zur Rückgabe ausgedienter Elektrogeräte entweder die stationären Media Markt- und Saturn-Märkte oder ein DHL-Retourenlabel für den Paketversand nutzen. Für die Rückgabe in den Filialen hätten Verbraucher häufig jedoch mehr als 50 km Fahrtweg zurücklegen müssen, was nicht zumutbar ist. Zudem war die Paketrückgabe über DHL nach deren Transportrichtlinien für Beleuchtungskörper, die gefährliche Stoffe enthalten, unzulässig. Daher verurteilte das Landgericht Ingolstadt die Saturn Online GmbH dazu, für alte Beleuchtungskörper mit gefährlichen Stoffen zukünftig geeignete Rücknahmemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endverbraucher zu schaffen.

Seit dem 24. Juli 2016 können Verbraucher alte Elektrokleingeräte bis 25 cm kostenlos bei Händlern zurückgeben, die Elektrogeräte auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern verkaufen – bei Onlinehändlern gilt die Versand- und Lagerfläche. Die kostenlose Rückgabe von Altgeräten größer als 25 cm ist beim Kauf eines ähnlichen Neugeräts möglich. Mit einer Rücknahmemenge von 101.943 Tonnen im Jahr 2018 leistet der Handel bisher nur einen geringen Beitrag zur Sammlung von Elektroschrott.

Insgesamt fallen in Deutschland etwa 1,8 Millionen Tonnen Elektroschrott pro Jahr an. Mit einer Sammelmenge von 836.907 Tonnen Elektroaltgeräten erreichte Deutschland in 2017 eine Sammelquote von nur 45,08 Prozent. Deutschland wird nach Einschätzung der DUH damit die für 2019 festgelegte, verpflichtende EU-Sammelquote von 65 Prozent massiv verfehlen. Die Daten für 2019 werden mit Zeitverzug im Laufe des Jahres 2020 veröffentlicht.

Quelle: www.presseportal.de

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