Berlin (ots) – Während der Corona-Krise boomt der Online-Handel. Gerade jetzt bestellen besonders viele Verbraucherinnen und Verbraucher Elektrogeräte im Internet. Damit ausgediente Elektroaltgeräte nicht im Hausmüll oder der Umwelt landen, ist der Onlinehandel gesetzlich verpflichtet, diese praxistauglich und kostenfrei zurückzunehmen. Dennoch musste die Deutsche Umwelthilfe (DUH) durch Klagen vor dem Landgericht Dresden gegen die Cyberport GmbH und vor dem Landgericht Ingolstadt gegen die Saturn Online GmbH dieses Recht durchsetzen.
Demnach müssen die genannten Unternehmen auch alte, ausgediente Energiesparlampen von Verbrauchern kostenfrei zurücknehmen und sie über diese Rückgabemöglichkeit informieren. Die Entscheidung der Gerichte stärkt die Rechte von Verbrauchern bei der Rückgabe von Elektroschrott. Die DUH fordert auch von anderen Onlinehändlern umfassende Verbraucherinformationen und eine unkomplizierte Rücknahme von Elektroaltgeräten an stationären Sammelstellen.
“Elektroschrott enthält oft giftige Schwermetalle und andere Schadstoffe. Trotzdem landet jedes zweite Altgerät unzulässig im Hausmüll, wird illegal verwertet oder exportiert. So werden Ressourcen verschwendet, Schadstoffe freigesetzt und die Gesundheit der Verbraucher gefährdet. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Onlinehändler, die immer mehr Elektrogeräte in Verkehr bringen, Verbrauchern eine kostenfreie und stationäre Rücknahme ausgedienter Produkte auch tatsächlich ermöglichen, wie es das Elektrogesetz vorschreibt.
Es kann nicht sein, dass gesetzliche Rücknahmepflichten eingeklagt werden müssen. Jetzt kommt es darauf an, dass nicht nur Saturn und Cyberport die Rücknahme von Altlampen für Verbraucher möglichst einfach und umweltgerecht umsetzen, sondern alle Onlinehändler, die Elektrogeräte verkaufen”, sagt die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.
Tests der DUH zeigen immer wieder erhebliche Probleme bei der Rücknahme von Elektroaltgeräten im Onlinehandel, aber auch in stationären Baumarktfilialen, Kaufhäusern und Elektromärkten. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband fordert deshalb die zuständigen Landesbehörden auf, nicht länger wegzuschauen, sondern die Rücknahme von Elektroschrott im Handel endlich wirksam zu kontrollieren und Verstöße zu sanktionieren. Solange die Behörden untätig bleiben, wird die DUH die ordnungsgemäße Rücknahme von Elektroschrott weiter überprüfen.