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Wenn vom Buchsbaumzünsler befallene Pflanzen nicht mehr „gerettet“ werden können und entsorgt werden müssen, darf das Schnittgut nicht in die Biotonne eingefüllt, sondern es muss mit dem Restabfall entsorgt werden.
Das Schnittgut sollte fest in Plastikbeutel oder -säcke verpackt und in kleineren Mengen anschließend in die Restabfalltonne gegeben werden. Deren Inhalt wird in der Abfallverwertungsanlage des EVS in Velsen bei hohen Temperaturen behandelt und so die Beseitigung des Schädlings sichergestellt.
Bei größeren Mengen, die ebenfalls verpackt sein müssen, ist auch eine direkte Anlieferung gegen Gebühr bei der AVA in Velsen möglich (Infos unter www.evs.de/abfall/entsorgungsanlagen/ava-velsen/). Fragen zum Thema beantworten die Mitarbeiter des EVS Kunden-Service-Centers montags-freitags von 8-16.30 Uhr unter Tel. 0681/ 5000-555.
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