Die Einzelhandelsunternehmen in Deutschland haben im Oktober 2020 nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) kalender- und saisonbereinigt sowohl real (preisbereinigt) als auch nominal (nicht preisbereinigt) 2,6 % mehr umgesetzt als im September 2020.
Im Vergleich zum Vorjahresmonat stieg der Umsatz real um 8,2 % und nominal um 9,4 %. Im Vergleich zum Februar 2020, dem Monat vor Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland, war der Umsatz im Oktober 2020 kalender- und saisonbereinigt real 5,9 % höher. Der Einzelhandel mit Lebensmitteln, Getränken und Tabakwaren setzte im Oktober 2020 real 7,3 % und nominal 10,3 % mehr um als im Oktober 2019. Dabei lag der Umsatz der Supermärkte, SB-Warenhäusern und Verbrauchermärkte real 7,9 % und nominal 10,9 % über dem des Vorjahresmonats. Der Facheinzelhandel mit Lebensmitteln (wie zum Beispiel der Facheinzelhandel mit Obst und Gemüse, Fleisch, Backwaren oder Getränken) setzte im entsprechenden Vergleich real 3,0 % und nominal 6,5 % mehr um.
Im Einzelhandel mit Nicht-Lebensmitteln stiegen die Umsätze im Oktober 2020 im Vergleich zum Vorjahresmonat real um 9,0 % und nominal um 9,4 %. Das größte Umsatzplus mit real 29,8 % und nominal 31,1 % erzielte der Internet- und Versandhandel. Deutlich zugenommen hat auch der Handel mit Einrichtungsgegenständen, Haushaltsgeräten und Baubedarf mit einem realen Plus von 14,2 %. Noch nicht wieder auf dem Vorjahresniveau waren dagegen der Handel mit Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren und der Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (zum Beispiel Waren- und Kaufhäuser) mit real -6,4 % und -2,3 % gegenüber dem Vorjahresmonat.
Einzelhandel (ohne Kraftfahrzeughandel und ohne Handel mit Kraftstoffen an Tankstellen) betreibt, wer Handelswaren überwiegend an private Haushalte absetzt. Als Tätigkeiten des Einzelhandels zählen auch die der Apotheken, Augenoptik- und Hörgeräteakustikgeschäfte. Zum Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten zählen Kioske, feste Straßenverkaufsstände sowie bewegliche, d.h. nicht an feste Standorte gebundene Verkaufsstände an öffentlichen Straßen oder auf festen Marktplätzen, nicht jedoch der Handel aus Verkaufswagen. Umsätze aus sonstigem Einzelhandel sind z.B. Umsätze aus Haustürverkauf, Verkauf über mobile Verkaufswagen, Einzelhandel vom Lager (zum Beispiel von Heizöl), Verkauf über Automaten oder Verkauf durch Versandhandelsvertreter.