Symbolbild

Unklarheiten bei der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht bringen die Pflegeeinrichtungen in Thüringen in Schwierigkeiten. Margit Benkenstein, Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) und selbst Einrichtungsbetreiberin, beschreibt die dramatische Situation: “Die ambulante und stationäre Pflege braucht für ihre anspruchsvolle Tätigkeit an Menschen klare Rahmenbedingungen. Derzeit ist vollkommen ungewiss, was nach dem 15. März 2022 als Stichtag für die einrichtungsbezogene Impfpflicht passiert. Die Pflegeeinrichtungen brauchen Klarheit.”

Ab dem 16. März 2022 müssen die Einrichtungen ungeimpfte Mitarbeitende an das jeweils zuständige Gesundheitsamt melden. Die weiteren Abläufe sowie zentrale arbeitsrechtliche Fragen sind nach wie vor völlig offen. Benkenstein appelliert an die Landesregierung, die Karten auf den Tisch zu legen: “Der Umgang mit einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht muss in allen Bundesländern einheitlich sein. Wir brauchen ein transparentes und abgestimmtes Verfahren mit Betretungsverboten als absolut letztem Mittel, an dem sich die Pflegeeinrichtungen orientieren können.”

Benkenstein kritisiert zudem die fehlende Diskussion über eine allgemeine Impfpflicht. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht habe immer das Ziel gehabt, besonders gefährdete Menschen zu schützen, könne dies allein aber nicht leisten. “Wenn Mitarbeitende in einer Pflegeeinrichtung geimpft sind, Angehörige und Besucher aber nicht, dann bringt das keinen umfassenden Schutz für die vulnerablen Gruppen.”

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 12.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über 300 in Thüringen) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge.

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