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Weltweit ist die Infektionslage nach wie vor sehr dynamisch. Angesichts des starken Reiseverkehrs hat das Bundeskabinett daher beschlossen, die Testpflicht für Einreisende auszuweiten. Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. August.

Das Bundeskabinett hat im sogenannten Umlaufverfahren die vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegte Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 beschlossen. Danach sind alle Einreisenden ab dem 1. August 2021 verpflichtet, bei Einreise über einen Nachweis zu verfügen. Dies kann ein Impf-, Test- oder Genesenennachweis sein. Zusätzlich wird ab dem 1. August 2021 eine wesentliche Vereinfachung vorgenommen, indem nur noch zwei Arten von Risikogebieten ausgewiesen werden, nämlich Gebiete mit erhöhtem Risiko (Hochrisikogebiete) und Virusvariantengebiete. Für Einreisende aus diesen Gebieten gelten weiterhin Anmelde- oder Absonderungspflichten:

  • Die regelhaft 14-tägigen Quarantänepflichten für Einreisende aus Virusvariantengebieten bleiben weiterhin mit den entsprechend geltenden Ausnahmeregelungen bestehen.
  • Die Quarantänepflichten für Einreisende aus Gebieten mit erhöhtem Risiko (Hochrisikogebiete) entsprechen den Pflichten, wie sie für die bisherigen Hochinzidenzgebiete gelten, nämlich: Nicht geimpfte oder genesene Einreisende  müssen eine zehntägige Quarantäne antreten, die frühestens ab dem fünften Tag durch Übermittlung eines negativen Testnachweises beendet werden kann. Ausnahme: Wer jünger als 12 Jahre ist, kann ohne Testnachweis nach fünf Tagen die Quarantäne beenden.

 „Alle nicht geimpften Einreisenden nach Deutschland müssen sich künftig testen lassen – egal ob sie mit dem Flugzeug, Auto oder der Bahn kommen“, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. „Damit reduzieren wir das Risiko, dass zusätzliche Infektionen eingetragen werden.“ Für Einreisen aus einem Virusvariantengebiet gelten weiterhin besondere Regeln: Hier müssen alle Einreisenden – auch Geimpfte und Genesene – ein aktuelles negatives Testergebnis vorlegen können. Diese Regelung dient dazu, die Eintragung zusätzlicher Infektionen nach Deutschland möglichst gering zu halten. Diese Nachweispflichten gelten künftig nur für Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben.

Die weiteren neuen Regelungen im Überblick:

  • Demnächst werden nur noch zwei Arten von Risikogebieten – Hochrisiko- und Virusvariantengebiete – ausgewiesen. Regelungen, die es bisher für einfache Risikogebiete gab, entfallen.
  • Geändert wird zudem die Altersgrenze, ab der ein Nachweis über einen Test erbracht werden muss. Künftig müssen über Test-, Genesenen- oder Impfnachweis nur diejenigen verfügen, die 12 Jahre und älter sind.
  • Erleichterungen für unter 12-Jährige auch bei den Quarantäneregelungen: Sie können bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet die Quarantäne ohne Test nach fünf Tagen beenden. Wer nicht geimpft oder genesen ist und älter als 12 Jahre, kann dies wie bisher nur, wenn ein negatives Testergebnis vorgelegt wird.
  • Die in der Regel 14-tägigen Quarantänepflichten für alle Einreisenden aus Virusvariantengebieten bleiben bestehen.

Alle Informationen zu den aktuellen Einreise-Regeln finden Sie in einem ausführlichen FAQ.

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