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Wer mit dem Gedanken spielt, sich eine Photovoltaikanlage aufs Dach zu setzen, sollte das Jahr 2026 im Blick behalten. Denn ab 2027 will der Gesetzgeber die Spielregeln für Solarstrom grundlegend umschreiben. Die garantierte Einspeisevergütung, wie sie Anlagenbetreiber bislang kennen, steht vor dem Aus. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Saarland rät deshalb dringend dazu, die Wirtschaftlichkeit einer geplanten Anlage genau unter die Lupe zu nehmen.

Hintergrund der Debatte ist die geplante Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Nach dem aktuellen Entwurf soll die bisher über 20 Jahre festgeschriebene Vergütung für Strom aus neuen Anlagen entfallen. Vorgesehen ist lediglich eine befristete Übergangszahlung, die höchstens drei Jahre lang fließt. Danach ist eine gesetzliche Förderung für Solarstrom aus privaten Hausanlagen nicht mehr eingeplant.

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Überschüssiger Strom lässt sich zwar weiterhin zu Geld machen, doch die Bedingungen ändern sich spürbar. Statt eines festen Betrags müssen Haushalte ihren Strom künftig direkt vermarkten und bekommen einen Preis, der sich am Börsengeschehen orientiert. Und dieser schwankt erheblich, sowohl über die Jahreszeiten hinweg als auch über längere Zeiträume. Auch die derzeit noch mögliche Volleinspeisung soll wegfallen: Nur bis Ende 2026 gibt es dafür überhaupt noch eine erhöhte Vergütung.

„Die Wirtschaftlichkeit einer neuen Photovoltaikanlage für den eigenen Haushalt wird stärker als bisher davon abhängen, wie viel erzeugter Strom dort genutzt werden kann“, erklärt Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Saarland. Eine verlässliche Prognose für die künftigen Marktpreise beim eingespeisten Überschussstrom sei praktisch unmöglich.

Wer noch 2026 ans Netz geht, sichert sich dagegen für zwei Jahrzehnte die bisherigen Konditionen. Für eine Anlage mit zehn Kilowatt Leistung bedeutet das beispielsweise 7,7 Cent pro Kilowattstunde bei Überschusseinspeisung und 12,2 Cent bei der Volleinspeisung. Becker empfiehlt trotzdem, Angebote sorgfältig zu vergleichen und die individuelle Rechnung im Rahmen einer Beratung prüfen zu lassen. Entscheidend seien unter anderem die Anschaffungskosten, die erwarteten Erträge, der mögliche Eigenverbrauch und die langfristige Entwicklung der Energiepreise. Zugleich rechnet die Expertin damit, dass die Investitionskosten schon vor dem Ende der Förderung anziehen könnten.

An Bedeutung gewinnt vor allem der Eigenverbrauch. Immer mehr Haushalte nutzen den selbst erzeugten Strom direkt, unterstützt von Batteriespeichern, die überschüssige Energie zwischenlagern. Mit einem passend dimensionierten Speicher lässt sich der Eigenverbrauchsanteil auf bis zu 70 Prozent steigern, vorausgesetzt, die Anlage ist nicht überdimensioniert. Künftig dürfte es daher sinnvoller sein, die Größe einer neuen Anlage stärker am tatsächlichen eigenen Bedarf auszurichten.

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Dazu passt, dass der Strombedarf vieler Haushalte ohnehin wächst. Wärmepumpen und Elektroautos mit eigener Ladestation lassen sich mit Solarstrom versorgen und heben den Eigenverbrauch weiter an. „Der Umstieg auf elektrische Systeme beim Heizen und die Elektromobilität machen auch die Photovoltaik wirtschaftlich interessanter“, so Becker. Sie rät zusätzlich zu intelligenten Energiemanagementsystemen, die überschüssigen Strom etwa gezielt ins Elektroauto leiten.

Unterm Strich bleibt Solarenergie für viele Haushalte attraktiv. „Unabhängig von der Diskussion um die Einspeisevergütung bleibt Photovoltaik für viele Haushalte eine Möglichkeit, einen Teil ihres Strombedarfs selbst zu decken und sich unabhängiger von den Entwicklungen auf den Energiemärkten zu machen“, fasst die Beraterin zusammen.

Das EEG 2027 hat das Bundeskabinett bereits beschlossen, der Entwurf durchläuft nun das parlamentarische Verfahren, in dem noch Änderungen möglich sind. In Kraft treten soll das Gesetz am 1. Januar 2027. Bis dahin gelten für neue Anlagen die bisherigen Regeln. Die Übergangszahlung soll zunächst 5,2 Cent pro Kilowattstunde betragen und ab August 2027 halbjährlich sinken, bis spätestens Anfang 2030 gar keine Vergütung mehr gezahlt wird. Fragen rund um das Thema beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale telefonisch, online, per Video oder im persönlichen Gespräch. Termine gibt es unter 0681 50089-15 oder über die kostenfreie Hotline 0800 809 802 400.

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