Zu den Gesprächen über die Leitlinien einer neuen Bundesregierung erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg:

„Im Bund gilt künftig eine neue Farbenlehre, welche es genau sein wird, ist noch unklar. Alle hierfür in Frage kommenden Parteien haben sich vorgenommen, Deutschland zu erneuern, und darin liegt eine einmalige Chance. Sie müssen unser Land aus der digitalpolitischen Lethargie der vergangenen Jahre befreien und den Aufbruch in die digitale Welt gestalten. Bevor es in die Verhandlungen um detaillierte Inhalte oder gar Regierungsämter geht, müssen die großen Leitlinien festgelegt werden, die nicht verhandelbar sind – und dazu gehört die Digitalisierung. Digitalisierung darf keine Verhandlungsmasse sein und ein Digitalministerium darf nicht von koalitionsarithmetischen Zufällen abhängen. Digitalisierung ist eine alles entscheidende Zukunftsfrage, die wir mit klaren Strukturen und Verantwortlichkeiten, hoch entwickelten Kompetenzen und der notwendigen Entschlossenheit angehen müssen.

Zu den unverhandelbaren Grundsätzen der neuen Regierungskoalition muss nicht nur aus Sicht der digitalen Wirtschaft die Einrichtung eines eigenständigen und starken Digitalministeriums gehören. Mit 71 Prozent Zustimmung hat diese Forderung einen breiten Rückhalt in der Bevölkerung und wird von Anhängern aller Parteilager mehrheitlich geteilt. Aktuell tragen 57 Abteilungen, Unterabteilungen und Referate in Bundesministerien und Kanzleramt das Wort ‚Digital‘ im Namen. Die breite Verteilung digitalpolitischer Verantwortung auf verschiedene Ressorts hat die Digitalisierung mehr behindert als beschleunigt. Stattdessen müssen alle digitalpolitischen Aktivitäten der Bundesregierung zentral geleitet und koordiniert werden. Das Digitalministerium muss mit umfassenden Rechten und Ressourcen ausgestattet werden. Wichtig ist, dass dieses Ressort bei digitalpolitischen Kernprojekten komplett die Federführung übernehmen kann. Außerdem braucht es unter anderem einen Digitalvorbehalt. Das heißt: Analog zum Finanzvorbehalt müssen politische Vorhaben auf ihre Digitalisierungswirkung hin überprüft und im Bedarfsfall angepasst werden.“

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