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Symbolbild - Foto: Taylor Flowe

Das Saarland baut seine Vorreiterrolle in der digitalen Bildung weiter aus und setzt als erstes Bundesland einen verbindlichen gesetzlichen Rahmen für digitale Bildung.

Der Ministerrat hat den Gesetzentwurf zur digitalen Bildung an saarländischen Schulen sowie die Änderung des Schülerförderungsgesetzes beschlossen. Dieser geht nun in die externe Anhörung und soll im Sommer 2025 in Kraft treten. Ziel ist es, die Landesweite Systematische Medienausleihe Saarland (LSMS) nachhaltig abzusichern und die Digitalisierung der Schulen gesetzlich zu verankern.

Bildungs- und Kulturministerin Christine Streichert-Clivot: „Digitale Bildung ist keine Option, sondern eine Notwendigkeit. Unser Ziel ist klar: Jede Schülerin und jeder Schüler soll unabhängig von Herkunft oder sozialem Status die besten Lernbedingungen erhalten. Das Saarland hat in den vergangenen Jahren bereits erhebliche Investitionen in digitale Bildung getätigt: Alle Lehrkräfte sowie sämtliche Schülerinnen und Schüler ab der 3. Klasse sind mit Tablets ausgestattet, die ihnen den Zugang zu digitalen Lernangeboten ermöglichen. Mit der Online-Schule Saarland (OSS) haben wir eine leistungsstarke Plattform für digitales Lernen geschaffen, die den Zugang zu einer Vielzahl moderner Lehrmittel wie adaptiver Lernsysteme ermöglicht.

Mit der landesweiten systematischen Medienausleihe (LSMS) stellen wir sicher, dass alle Kinder und Jugendlichen im Saarland Zugang zu modernen, digitalen Lernmitteln haben – chancengerecht, nachhaltig und zukunftssicher. Der heutige Beschluss des Ministerrates ist ein wichtiger Meilenstein auf diesem Weg. Wir schaffen einen verlässlichen Rahmen für den langfristigen Betrieb der digitalen Bildungsinfrastruktur und sorgen dafür, dass Schulen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern Planungssicherheit erhalten.
Wir investieren nicht nur in digitale Technik, sondern in die Zukunft unserer Schülerinnen und Schüler. Dabei fällt kein Kind durch’s Netz! Mit der gesetzlichen Verankerung der digitalen Bildung machen wir das Saarland zu einem Vorreiter in Deutschland und stellen sicher, dass unser Bildungssystem den Anforderungen der digitalen Gesellschaft gewachsen ist. So können wir eine moderne, chancengerechte und zukunftssichere Bildung für alle gewährleisten.“

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Gesetzliche Verankerung der LSMS: Die bereits eingeführte digitale Medienausleihe wird langfristig im Schulordnungsgesetz festgeschrieben. Damit wird digitale Bildung fester Bestandteil des saarländischen Schulsystems.
  • Medienkonzepte als Voraussetzung: Schulen entwickeln ihre Medienkonzepte zur Nutzung aller Lernmittel stetig weiter. Dabei setzen wir auf Mitbestimmung und sorgen dafür, dass Lehrkräfte, Eltern und Schulträger eng eingebunden werden.
  • Einheitliches Leihmodell: Jeder Schüler erhält ein Endgerät zur Nutzung digitaler Lernangebote. Die bisherige Schulbuchausleihe umfasst auch wie bisher digitale, wie analoge Medien. Ab dem Schuljahr 26/27 wird eine einheitliche Gebühr eingeführt. Die Gebühr bleibt mit 160 Euro pro Jahr fair und für alle bezahlbar.
  • Unterstützung aus einer Hand: Für Familien im Leistungsbezug des SGB II und SGB XII straffen wir zukünftig das Antragsprozedere und bringen das Schülerförderungsgesetz mit den bundesweiten Regelungen in Einklang. Digitale Bildung muss für alle bezahlbar bleiben. Das ist das erklärte Ziel unserer Landesregierung.
  • Nachhaltiges Leasingmodell: Um ständige Neuanschaffungen zu vermeiden, werden ab dem Schuljahr 26/27 digitale Endgeräte zukünftig zwar weiterhin durch die Schulträger verwaltet und administriert, jedoch mit der Besonderheit, dass sie zukünftig von einem Leasinggeber unterstützt werden sollen, einschließlich der Logistik und Versicherungswesen. Damit wird gewährleistet, dass alle Schüler jederzeit mit aktueller Technik arbeiten können, ohne dass hohe Zusatzkosten entstehen.
    Distanzunterricht gesetzlich geregelt: Das neue Gesetz ermöglicht Distanzunterricht nicht nur in pandemischen Lagen, sondern auch bei anderen besonderen Ereignissen wie Hochwasser oder Glatteis.

 

Im Rahmen einer externen Anhörung können Akteure aus dem Bildungsbereich, darunter Schulträger, Verbände und Gewerkschaften ihre Stellungnahmen abgeben. Damit stellen wir sicher, dass alle relevanten Perspektiven in die Gesetzesgestaltung einfließen, denn wir arbeiten Hand in Hand mit all unseren Sozialpartnern und Interessensverbänden zusammen.

Im April 2025 wird der Gesetzesentwurf in den Landtag eingebracht. Nach erfolgreicher parlamentarischer Beratung soll das Gesetz im Juli 2025 verabschiedet werden und zum 1. August 2025 in Kraft treten. Somit werden die neuen Regelungen rechtzeitig zum Beginn des Schuljahres 2025/26 wirksam und die Schulen im Saarland können sich optimal auf die Umstellung vorbereiten.

Mit diesem Schritt sichert das Saarland die digitale Bildungszukunft seiner Schüler nachhaltig ab und setzt bundesweit ein Zeichen für faire und zukunftsorientierte Lernbedingungen.

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