Symbolbild
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Unter Einhaltung der Abstands-und Hygieneregeln können die städtischen Schulturnhallen bis auf weiteres genutzt werden. Zugang erhalten jedoch nur angemeldete Gruppen, die ein Hygienekonzept haben, teilt das Schul- und Sportamt der Stadt mit.

Für die notwendige Desinfektion der Trainingsgeräte sind die jeweiligen Nutzer selbst verantwortlich. Darüber hinaus wird auf die aktuelle Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verwiesen, insbesondere auf den Artikel 2 mit dem Grundsatz der Abstandswahrung, der Kontaktnachverfolgung und der Hygienekonzepte.

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Alle Sportlerinnen und Sportler werden gebeten, immer dann eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Weitere Informationen gibt es beim Schul- und Sportamt der Stadt Homburg unter 0 68 41/101 – 229.

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