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Bald startet bereits zum vierten Mal die Bewerbungsphase für die Vergabe von Medizin-Studienplätzen für das kommende Wintersemester an der Saar-Uni.

Die Landarztquote ist einerseits ein wichtiger Baustein für die Sicherung der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Bereich des Saarlandes. Andererseits ist sie auch Chancengeber für die jungen Menschen, die eine große Leidenschaft für den Arztberuf haben, aber denen der klassische Weg ins Humanmedizinstudium aufgrund der sehr beschränkten Studienplätze und des Numerus clausus nicht ohne weiteres offensteht.

„Die Landarztquote ist ein Baustein von vielen, um die medizinische Versorgung der Saarländerinnen und Saarländer auch in Zukunft sicher zu stellen,“ betont Gesundheitsminister Jung, „dennoch hoffe ich, dass auch in diesem Jahr das Interesse an einem Medizinstudium im Saarland und insbesondere an einer anschließenden Niederlassung als Hausarzt bzw. Hausärztin im Saarland unvermindert anhält.“

Am 1. März beginnt beim Landesamt für Soziales (LAS) bereits zum vierten Mal das offizielle Bewerbungsverfahren nach der Landarztquote. Nach der 2020 vom saarländischen Landtag beschlossenen Landarztquote werden immer zum Wintersemester bis zu 7,8 Prozent der Studienplätze der Humanmedizin an der Universität des Saarlandes an Bewerber vergeben, die sich im Auswahlverfahren nach der Landarztquote durchgesetzt haben. In den letzten Jahren waren dies zwischen 21 und 22 Studienplätze pro Bewerberjahrgang.

Diese Vorabquote reserviert einen Teil der Studienplätze für Bewerber, die sich vertraglich verpflichten, nach Abschluss des Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin für zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in den unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten ländlichen Regionen des Saarlandes tätig zu sein.

Um einen solchen Studienplatz über die Landarztquote bekommen zu können, müssen die Bewerber ihre Eignung in einem speziellen mehrstufigen Bewerbungsverfahren unter Beweis stellen. In den vergangenen drei Jahren haben 324 Bewerbungen das Landesamt rechtzeitig schriftlich erreicht. Davon kamen 190 Bewerbungen von außerhalb des Saarlandes.

Aktuell gibt es im Saarland 63 Studierende der Humanmedizin, die ihren Studienplatz in Homburg seit Einführung der Landarztquote über diese Regelung bekommen haben.

„Gerade eine stabile und gute ambulante allgemeinmedizinische Versorgung ist notwendig, um auch die ländlichen Regionen des Saarlandes in der Zukunft als Wohnraum in jeder Lebensphase attraktiv zu halten“, so der Minister abschließend.

Alle wichtigen Informationen rund um das Bewerbungsverfahren, notwendige Unterlagen und vor allem den Link zum Onlinebewerbungsformular finden potenzielle Bewerber unter www.saarland.de/landarztquote auf dem Infoportal des Landesamtes für Soziales

Dessen Direktor Stefan Funck erklärt: „Bewerbungen sind zwar erst ab dem 01. März 2023 möglich, es lohnt sich aber schon jetzt, sich darüber zu informieren, welche generellen Antragsvoraussetzungen erfüllt werden müssen oder welche einschlägigen Vorleistungen oder Qualifikationen von Vorteil sind. Wichtig ist auch zu wissen, dass nur die Bewerberinnen und Bewerber in das Auswahlverfahren aufgenommen werden können, die – neben der Onlinebewerbung – auch die vollständigen Unterlagen fristgerecht, d.h. bis zum 31.03.2023, beim Landesamt eingereicht haben.“

Hintergrund:

Vergabekriterien für die Studienplätze nach der Landarztquote sind die Abiturnote, gegebenenfalls absolvierte Zeiten einer einschlägigen Berufsausbildung, die Ergebnisse eines gegebenenfalls absolvierten Tests für medizinische Studiengänge (TMS) sowie schließlich ein strukturiertes Auswahlgespräch, zu dem die besten Bewerber vom Landesamt für Soziales eingeladen werden. Es kommen jedoch nur diejenigen in den Bewerbungsprozess, deren komplette Bewerbungsunterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 31. März schriftlich beim Landesamt für Soziales eingegangen sind. Ganz wichtig außerdem: Vor der Online-Bewerbung ist eine Registrierung unter www.hochschulstart.de bei der Stiftung für Hochschulzulassung erforderlich, weil die so generierte Bewerber-ID bei der Online-Bewerbung zwingend anzugeben ist.

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