Angesichts der massiven Kritik der meisten Experten in der Anhörung und ihren erheblichen Zweifeln an der Rechts- und Verfassungsmäßigkeit des neuen Polizeidatenschutz-Gesetzes fordert die Linksfraktion im Saarländischen Landtag Innenminister Klaus Bouillon auf, den Gesetzesentwurf in der vorliegenden Fassung nicht weiter zu verfolgen und ein neues, rechtssicheres Gesetz vorzulegen. Der Innenpolitiker Dennis Lander:
„Nur die Passagen, die den Datenschutz bei der Polizei besser regeln und die das Saarland als Folge der sogenannten JI-Richtlinie der EU auch regeln muss, sollten auch umgesetzt werden, denn gegen diesen Teil des Entwurfs gab es auch von den Experten und Verbänden keine größeren Bedenken. Diese Richtlinie soll ja gerade den Datenschutz erhöhen und ihn nicht aushöhlen.
Von den geplanten Gesetzesverschärfungen und den zusätzlichen Überwachungsmaßnahmen (mehr anlasslose Videoüberwachung, mehr Telefonüberwachung, Ausspähen von Messanger-Nachrichten, Body-Cams in Privatwohnungen, automatisierte Kennzeichenerfassung), sollte der Innenminister dagegen Abstand nehmen, insbesondere von der Absicht, künftig keine konkrete Gefahr mehr als Voraussetzung für drastische Maßnahmen vorzuschreiben, sondern es bei der Möglichkeit zu belassen, dass ein Bürger oder eine Bürgerin vielleicht irgendeine Straftat begehen könnte.“
Dass die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger mit mehr Überwachungsmaßnahmen nicht steigt und dass längst nicht nur gefährliche Verbrecher, sondern immer mehr auch die normalen Bürgerinnen und Bürger ins Visier polizeilicher Überwachungsmaßnahmen geraten, zeigten die Funkzellenabfragen.
„Es ist wohl inzwischen zur Routine geworden, dass Standort, Telefonate, SMS und Internetnutzung aller Menschen in einem Funkzellenbereich abgefragt werden, auch in minderschweren Fällen und auch wenn dies zur Ermittlung eines Straftäters nichts beiträgt“, so Lander. Eine Anfrage von ihm hatte letztes ergeben, dass statistisch gesehen die Handydaten jedes Saarländers und jeder Saarländerin innerhalb von nur neun Monaten 18 Mal erfasst und gespeichert werden – hochgerechnet auf ein Jahr wären das 25 Mal. „Deshalb ist es gut, dass die Landesregierung nun eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet hat und zusichert, künftig regelmäßig über die Funkzellenabfragen zu berichten, wie es die Linksfraktion seit langem fordert.“