Die Linksfraktion im Saarländischen Landtag ruft die CDU und die Polizeigewerkschaften auf, die Gutachten zum Einsatz von Körperkameras der Polizei in Privatwohnungen zu Kenntnis zu nehmen und zu akzeptieren, die mehrheitlich klar zum Ergebnis kommen, dass dieser Einsatz nicht im Einklang mit der Verfassung steht. Der Innenpolitiker Dennis Lander:
„Gerade die CDU, die gern auf ‚Law and Order‘ macht, sollte doch Recht, Gesetz und Verfassung respektieren und sich nicht einfach darüber hinwegsetzen. Und es kann auch nicht im Interesse der Polizistinnen und Polizisten sein, wenn sich die Funktionäre der Polizei-Gewerkschaften für eine Regelung stark machen, die nicht verfassungsgemäß ist und den ausführenden Polizeikräften eben keine Rechtssicherheit geben würde. Der Innenausschuss hat aufgrund erheblicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des geplanten Bodycam-Einsatzes in Privatwohnungen, die in der Anhörung deutlich wurden, auch mit den Stimmen der CDU beschlossen, Prof. Schäfer mit einem weiteren Rechtsgutachten zu beauftragen.
Nur weil jetzt den Christdemokraten das Ergebnis dieses Gutachtens nicht passt, ist diese Entscheidung dennoch gültig. Die CDU darf sich jetzt nicht wie ein trotziges Kleinkind im Sandkasten verhalten, das nicht hinnehmen will, dass andere Kinder größere Sandburgen bauen, sondern sollte erwachsen die rechtlichen Vorgaben und verfassungsrechtlichen Bedenken ernst nehmen. Gerade angesichts fast täglicher Berichte über ungerechtfertigte Polizeigewalt brauchen wir im Saarland eine unabhängige Beschwerdestelle und eine anonyme Kennzeichnung der Polizeikräfte, statt noch mehr Überwachungs-Spielereien der Polizei.“