Computer- und Videospiele liegen voll im Trend. Bei Kindern und Jugendlichen sind Gratis-Spiele besonders beliebt – auch mit der Möglichkeit, kostenpflichtige Zusatzinhalte zu erwerben. Das kann teuer werden. Hier wichtige Fragen und Antworten.

Das Corona-Jahr – mit Lockdowns und Social Distancing – hat viele Menschen an Gamepads, Smartphones, Tablets und Co. gebracht, stellt der aktuelle Jahresreport 2021 der Deutschen Games-Branche fest. Rund sechs von zehn Bürgern spielten 2020 demzufolge Games. Der Markt für Computer- und Videospiele ist enorm gewachsen. Am stärksten legte der Umsatz mit In-Game- und In-App-Käufen zu: Insgesamt wurden mehr als 3,2 Milliarden Euro umgesetzt, ein Plus von 44 Prozent gegenüber 2019.

Was sind In-App-Käufe und In-Game-Käufe?

In-App-Käufe und In-Game-Käufe sind Käufe während des Spiels, durch die die eigene Spielposition aufgewertet werden kann – innerhalb einer App spricht man vom „In-App-Kauf“, innerhalb eines Spieles von einem „In-Game-Kauf“. Das können etwa neue Level(Spielabschnitte), Upgrades (Verbesserungen) oder mehr Leben sein. Meist handelt es sich bei den Transaktionen um kleinere Euro-Beträge. Doch Eltern und Erziehungsberechtigte sollten die Ausgaben stets im Blick behalten. Diese können im Spielfieber schnell zu einer hohen Summe anwachsen.

In-Game- und In-App-Käufe gibt es sowohl bei Vollpreistiteln als auch in den sogenannten Free-to-Play-Spielen, die komplett kostenfrei heruntergeladen und gespielt werden können. Letztere sind bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebt.

Besteht ein Widerrufsrecht für In-App-Käufe?

Normalerweise haben Verbraucher bei online abgeschlossenen Verträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Bei digitalen Inhalten, also bei In-App-Käufen und Downloads, erlischt das Widerrufsrecht jedoch, sobald man auf den Inhalt zugreifen kann.
Darin besteht die Gefahr: Die Bezahlung dieser Käufe wird über die App-Stores abgewickelt. Dort kann man Kreditkarten-, Konto- oder Handynummern hinterlegen, die die Abwicklung ermöglichen. Außerdem besteht die Möglichkeit, sein Guthaben mit Prepaidkarten aufzufüllen. Sollte kein Passwortschutz auf dem Endgerät eingerichtet sein, reichen Kindern und Jugendlichen schon ein wenige Klicks, um – gegebenenfalls auch versehentlich – etwas zu kaufen.

Dürfen Minderjährige In-App-Käufe abschließen?

Kinder bis 7 Jahre sind nicht geschäftsfähig und können daher keine Verträge, wie In-App-Käufe, abschließen. Ab dem 7. Lebensjahr sind Kinder beschränkt geschäftsfähig. Damit ein Vertrag jedoch wirksam wird, muss der gesetzliche Vertreter zustimmen.

Eine Ausnahme davon ist der sogenannte Taschengeldparagraf. Kinder und Jugendliche dürfen ihr Taschengeld frei verwenden, solange die Erziehungsberechtigten mit dem Zweck einverstanden sind. Bedeutet: Um Spielzeug zu kaufen, muss keine vorherige Genehmigung eingeholt werden.

Müssen Eltern für In-App-Käufe ihrer Kinder haften?

Problematisch wird es, wenn das Kind das Konto oder den Account der Eltern nutzt. Auch hier gilt: Eltern müssen mit dem Vertragsschluss durch den Minderjährigen einverstanden sein. Wenn das Kind also unbeaufsichtigt einen Kauf tätigt, können Eltern der Rechnung widersprechen – je früher, desto besser. Lehnt ein Unternehmen die Erstattung ab, sollten Eltern sich nicht verunsichern lassen und auf ihrem Standpunkt bestehen.

Anders ist die Lage, wenn Minderjährige solche Käufe wiederholt tätigen. Hier geht die Rechtsprechung davon aus, dass die Eltern diese Ausgaben zumindest geduldet haben. In diesem Fall wird es schwierig, die Rechnung zu bestreiten. Dasselbe gilt, wenn dem Kind oder Jugendlichen das Passwort für einen In-App-Kauf überlassen wurde. Daher ist es wichtig, wiederholte In-App-Käufe durch Kinder zu verhindern.

Welche Tipps gibt es, um In-App-Käufe von Minderjährigen zu verhindern?

Die Europäische Verbraucherzentrale hat fünf Tipps zusammengestellt, die Eltern die Kontrolle über In-App-Käufe ermöglichen.

  • Eltern sollten die Möglichkeiten des technischen Jugendschutzes bei digitalen Inhalten nutzen, und etwa In-App-Käufe deaktivieren. Das ist möglich über die Einstellungen der jeweiligen App-Stores.
  • Eltern sollten ihren Mobilfunkanbieter kontaktieren und eine Drittanbietersperre verlangen. Dadurch lassen sich ungewollte Abbuchungen über die monatliche Handyrechnung verhindern.
  • Die Nutzung einer Prepaid-Karte als Zahlungsmittel kann helfen, einen Überblick über die Ausgaben zu behalten.
  • Man sollte keine Bankkarten- oder Kreditkartendaten auf dem Handy seiner Kinder speichern.
  • Es sollte keine automatische Abrechnung über die monatliche Handyrechnung, so genanntes „Carrier-Billing“, erfolgen. Diese Funktion muss normalerweise aktiviert werden und ist nicht voreingestellt.

Wo bekommen Eltern ganz praktische Hilfe?

Die Verbraucherzentralen bieten eine Vielzahl von Unterstützungen für Eltern an.

  • So etwa eine Anleitung, wie In-App-Käufe bei iOS und Android gesperrt werden können.
  • Das kostenfreie Faktenblatt „Kinder am Smartphone – Kostenfallen bei App- und In-App-Käufen vermeiden“.
  • Tipps, wie man die Kontrolle über die Bezahlmöglichkeiten bei In-App-Käufen im Blick behält und versehentliche In-App-Käufe stornieren kann.
  • Einen Musterbrief für den Fall, dass die Abbuchung über den Mobilfunkvertrag läuft. Damit können Eltern bei ungewollten Käufen den Telefonanbieter anschreiben, die Abbuchung beanstanden und Einspruch einlegen.
  • Bei weitergehenden Fragen beraten die Verbraucherzentralen auch vor Ort, per Video oder am Telefon.
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