Ab dem neuen Kindergarten Jahr zum 1. August 2020 beziehungsweise nach den Sommerferien werden die Kindertageseinrichtungen die Betreuungsplätze zur Verfügung stellen, die nach Maßgabe der Betriebserlaubnis sowie der Hygieneempfehlungen zur Verfügung gestellt werden können. „Die Kindertageseinrichtungen und die dort Beschäftigten leisten hier Großartiges. Dennoch bitten wir um Geduld und Nachsicht, wenn das Angebot einer Einrichtung gegebenenfalls nicht sofort oder noch nicht wie vor der Corona-Pandemie gewohnt zur Verfügung steht,“ so Ministerin Bachmann abschließend.

Die Arbeit der Kindertagesstätten im Saarland wird in einem gesetzlichen Rahmen gestaltet, in dem die Kindertagesstätten und ihre Träger in großer Selbstständigkeit und gegliederten Verantwortlichkeiten der staatlichen, der kommunalen Stellen sowie der sozialversicherungsrechtlichen Selbstverwaltung wirken. Da Jugendämter und Gesundheitsämter in der Hand der jeweiligen Landkreise und des Regionalverbandes Saarbrücken liegen, sind lebensnahe Lösungen vor Ort möglich.

Das Landesjugendamt als Betriebserlaubnisbehörde – verantwortlich dafür, dass die Träger die Arbeit der Kindertageseinrichtungen immer nach dem Kindeswohl ausrichten – wird die Infektionslage genau beobachten und die Träger umgehend in der Umsetzung weiterer Erleichterungen für einen uneingeschränkten Regelbetrieb begleiten.

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