“Mit dem nun vorliegenden SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard unterstützen wir Unternehmen und Beschäftigte der Bauwirtschaft dabei, die Vorgaben des BMAS zum Arbeitsschutz in der Coronavirus-Zeit umzusetzen”, so Klaus-Richard Bergmann, Hauptgeschäftsführer der BG BAU. “Wir nehmen somit unsere Verantwortung wahr, in allen Situationen für sichere Arbeitsplätze auf dem Bau zu sorgen – so wie es Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in seinen Erwartungen an die gesetzliche Unfallversicherung formuliert hat. So sorgen wir dafür, dass der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard in der betrieblichen Praxis ankommt. Denn wir verstehen uns als Partner der Branche bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auch und gerade in Corona-Zeiten.”

Die BG BAU hat den vom BMAS formulierten Mindeststandard als Grundlage genommen, um die Anforderungen für das Baugewerbe zusammenzustellen. Die vorgelegte Handlungshilfe richtet sich an den Arbeitgeber bzw. an die von ihm mit der Umsetzung von Schutzmaßnahmen beauftragte Person. Sie fasst befristete zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz von SARS-CoV-2 zusammen und listet in Anhängen wichtige weitere Fachinformationen und Umsetzungshilfen der BG BAU auf.

Auch die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) begrüßt die Spezifizierung der Arbeitsschutzstandards für die Branche. Carsten Burckhardt, für die Bauwirtschaft zuständiges Mitglied des Bundesvorstandes der IG BAU: “Die IG BAU setzt sich vor dem Hintergrund der herausfordernden Coronavirus-Krise intensiv für die Beschäftigten am Bau ein. Denn sie sorgen dafür, dass das für die Wirtschaft in Deutschland zentrale Baugeschehen fast unvermindert weiterläuft. Dabei müssen sie geschützt werden. Umso mehr freuen wir uns, dass mit dem vorgelegten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe nun die notwendige Umsetzungshilfe geschaffen wurde, um die Beschäftigten bei ihrer Arbeit umfassend zu schützen.”

Der veröffentlichte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe konkretisiert die vom BMAS vorgelegten 17 Grundsätze zum Arbeiten während der Coronavirus-Pandemie. Neben allgemeinen Grundsätzen zum sicheren und gesunden Arbeiten während der Coronavirus-Pandemie und zusätzlichen betrieblichen Maßnahmen, definiert das Dokument konkrete Handlungshinweise.

Quelle: www.presseportal.de

 

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