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Berlin (ots) – Arbeiten in Coronavirus-Zeiten heißt Arbeiten im Ausnahmezustand. Aber was ist dabei konkret zu beachten? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat hierzu konkrete Standards für Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz vorgelegt. 

Mit ihrem veröffentlichten “SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe” setzt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) diese nun praxisnah und gemeinsam mit ihren Partnern aus der Baubranche für die Unternehmen der Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen um. Unternehmen, die sich daran orientieren, erfüllen die rechtlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz.

Die Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards für das Baugewerbe definiert Schutzmaßnahmen für Beschäftigte der Baubranche und gibt Hinweise zur Organisation der Arbeit vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie. Auch Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, die an dem Dokument mitgewirkt haben, begrüßen die heutige Vorlage des Arbeitsschutzstandards am Bau in Coronavirus-Zeiten.

www.bgbau.de/arbeitsschutzstandard-baugewerbe

“Unsere Betriebe haben seit Ausbruch der Corona-Pandemie mit hohem Aufwand große Anstrengungen unternommen, die vorgegebenen Hygiene-Standards und Abstandsregelungen einzuhalten, um den Baustellenbetrieb offen halten zu können. Daher begrüßen wir die Konkretisierungen der Vorgaben des BMAS zum Arbeitsschutz in der Corona-Zeit. Sie geben unseren Betrieben auch für die Zukunft Sicherheit. Denn die Gesundheit ihrer Mitarbeiter hat für unsere Mittelständler seit jeher Priorität”, erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB).

“Unsere Unternehmen haben auch in den vergangenen Wochen während der Coronavirus-Pandemie gearbeitet und die Bauwirtschaft am Laufen gehalten”, sagt Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie (HDB). “Umso wichtiger ist uns, dass es klare Regeln zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus gibt, auf deren Grundlage das Baugeschehen organisiert werden kann. Der vorgelegte Arbeitsschutzstandard definiert diese klaren Regeln und hilft, gutes und sicheres Arbeiten in der Pandemie zu ermöglichen.”

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