Die Bundespolizei war seit dem 16. März 2020, auf Anordnung des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat, im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an den Land-, Luft- und Seegrenzen zu Österreich, Frankreich, Dänemark, der Schweiz sowie Italien und Spanien zur Eindämmung der Corona-Pandemie eingesetzt. Diese Binnengrenzkontrollen endeten am 15. Juni 2020 bzw. werden mit Ablauf des 21. Juni 2020 luftseitig ebenfalls zu Spanien enden.
Aufgrund der mit der Pandemielage einhergegangenen Einreisebeschränkungen hat die Bundespolizei an den betroffenen Grenzen mehr als 196.000 Abweisungen ausgesprochen, weil keine triftigen Einreisegründe vorlagen. Hierdurch konnte das grenzüberschreitende Infektionsgeschehen unterbrochen werden. Im Zuge der grenzpolizeilichen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen stellte die Bundespolizei eine Vielzahl von Straftaten, Fahndungstreffern und Sachverhalten insbesondere mit aufenthaltsrechtlichem Bezug fest.
Insgesamt wurden vom 16. März bis zum 15. Juni 2020 bei den vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen 6.054 Straftaten festgestellt, dabei handelte es sich u.a. um Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz, das Betäubungsmittelgesetz, das Waffengesetz sowie darüber hinaus auch um Urkundendelikte und Straßenverkehrsdelikte. Bei den fahndungsmäßigen Überprüfungen konnten 5.641 Fahndungstreffer, davon 4.881 Personenfahndungstreffer und 760 Sachfahndungstreffer festgestellt sowie 866 offene Haftbefehle vollstreckt werden. Durch die hohe Kontroll- und Fahndungsdichte an den genannten Grenzen und im Grenzraum konnten darüber hinaus 4.558 unerlaubte Einreisen festgestellt werden.
Exemplarisch für die effektive Fahndungsarbeit sei nur die Festnahme eines 41jährige Polen, der aus Dänemark kommend nach Deutschland einreiste, erwähnt. Der Mann war u. a. zur Festnahme wegen besonders schweren Diebstahls ausgeschrieben. Daneben lag ein offener Haftbefehl zur Strafvollstreckung wegen schweren Bandendiebstahls mit einer Restfreiheitsstrafe von 402 Tagen sowie eine Ausschreibung zur Festnahme wegen Ausweisung/Abschiebung vor. Die Weiterreise ging unmittelbar in die Justizvollzugsanstalt.
Der Präsident des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter Romann hierzu: “Diese eindrucksvolle Bilanz verdeutlicht die Bedeutung der grenzpolizeilichen Filterfunktion für die Sicherheit und Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, wenn es darauf ankommt.” Im gesamten Zeitraum setzte die Bundespolizei zur Durchführung der Grenzkontrollen täglich lageangepasst durchschnittlich bis zu 6.000 Einsatzkräfte ein.
Zusatzinformation: Die aus migrations- und sicherheitspolitischen Gründen durchzuführenden vorübergehenden Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Landgrenze sind dagegen unter anderem aufgrund des fortbestehenden illegalen Migrationsdrucks unverändert erforderlich. Der Bundesinnenminister hat sie zuletzt bis 12. November 2020 auf Grundlage der Art. 25 bis 27 des Schengener Grenzkodex angeordnet.
(ots)