Es gibt aber auch eine Ausnahme. So können auch Menschen, die nicht nach den oben genannten Kriterien als Verdachtsfall gelten, in eine Testung eingeschlossen werden, wenn keine Alternativdiagnose festgestellt wird – also alle üblichen Erkrankungen mit ähnlicher Symptomatik ausgeschlossen wurden.

Insbesondere gilt es Menschen mit Risikofaktoren vor einer Infektion mit dem neuen Coronavirus zu schützen. Hierzu gehören häufig Patienten in Krankenhäusern, in der Pflege oder in Arztpraxen. Hier sollten unbedingt auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die respiratorische Symptome der Atemwege haben und in den oben genannten Einrichtungen arbeiten, getestet werden.

Dies gilt natürlich auch für Menschen mit Symptomen und gleichzeitig chronischen Erkrankungen, die ein Risiko haben, einen schweren Krankheitsverlauf zu erfahren. Auch sie sollen neben einer Diagnostik hinsichtlich anderer Erkrankungen der Atemwege durch einen Abstrich auf Covid-19 untersucht werden. So kann möglichst früh die Erkrankung ausgeschlossen oder bestätigt und nötige Therapiemöglichkeiten ergriffen werden.

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