Prof. Dr. Claudia Schmidtke, Patientenbeauftragte der Bundesregierung Foto: Jan Kopetzky

“Die Gespräche, die ich führe, und die Anfragen, die mich erreichen, geben mir wichtige Hinweise darauf, was Patientinnen und Patienten bewegt”, sagt die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Claudia Schmidtke. Welche Aufgaben die Patientenbeauftragte hat und warum die Digitalisierung für sie das spannendste Thema ist – ein Gespräch zum Internationalen Tag der Patientensicherheit.

Frau Schmidtke, warum gibt es das Amt der/des Patientenbeauftragten? Was sind Ihre Aufgaben?

Claudia Schmidtke: Als Patientenbeauftragte habe ich darauf hinzuwirken, dass die Belange von Patientinnen und Patienten in der Gesetzgebung und im gesamten Gesundheitssystem berücksichtigt werden. Dazu gehört beispielsweise, dass Patientinnen und Patienten ihr Recht auf eine unabhängige Beratung und umfassende Informationen durch die Akteure des Gesundheitswesens wahrnehmen können. Amt, Aufgaben und Befugnisse sind seit 2003 im § 140h des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gesetzlich verankert. Der Gesetzgeber ist dabei einer Empfehlung des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen gefolgt, um den Interessen der Patientinnen und Patienten politische und gesellschaftliche Aufmerksamkeit zu verschaffen und sie wirksam durchzusetzen.

Wie können sich Menschen direkt mit Ihren Anliegen an Sie wenden?

Claudia Schmidtke: Patientinnen und Patienten können sich per Telefon, E-Mail oder mit einem Brief an meine Geschäftsstelle wenden: Seit Amtsübernahme haben mich knapp 1.700 Eingaben auf diesen Wegen erreicht. Zu einer Einzelfallberatung bin ich nicht befugt, aber wenn es um grundsätzliche Probleme geht, werde ich tätig, um für die Patientinnen und Patienten beispielsweise im Konflikt mit Kostenträgern oder Leistungserbringern zu einer guten Lösung zu kommen.

Wichtig ist mir der Hinweis, dass Ratsuchende sich mit ihren gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden können. Das Arzt-Patienten-Gespräch oder eine rechtliche Begleitung kann und soll die Patientenberatung nicht ersetzen, die Berater klären jedoch ausführlich über Rechte und Möglichkeiten auf, zum Beispiel, wenn es um Prüfung und Widerspruch bei Leistungsentscheidungen geht.

Was macht das Amt für Sie aus?

Claudia Schmidtke: Ich sehe mich als Anwältin und Sprachrohr für alle Patienten. Das Amt ist dabei ein wichtiger Seismograph: Die Gespräche, die ich führe, und die Anfragen, die mich erreichen, geben mir wichtige Hinweise darauf, was Patientinnen und Patienten bewegt und in welchen Bereichen unseres Gesundheitssystems es möglicherweise eine Dysbalance gibt. Diese Erkenntnisse versuche ich in Gesetzgebungsprozesse einfließen zu lassen, um den Rechten und Interessen von Patienten politische Geltung zu verschaffen. Denn gemäß meinem gesetzlichen Auftrag bin ich bei allen Gesetzgebungsvorhaben zu beteiligen, soweit sie Fragen der Rechte und des Schutzes von Patientinnen und Patienten behandeln oder berühren.

Was sind Ihre Schwerpunkte, welches ist Ihr Lieblingsthema?

Claudia Schmidtke: Das spannendste Thema ist die Digitalisierung, die Revolution unserer Zeit. Wie nutzen wir sie, um eine bessere Krankenversorgung zu gewährleisten? Wie nutzen wir Künstliche Intelligenz, um beispielsweise über große Datenmengen (“big data”) neue Erkenntnisse aus der Forschung in die Anwendung, in die Diagnostik und Therapie zu übertragen? Wie stellen wir sicher, dass in diesem Prozess niemand abgehängt wird? Wie gehen wir mit Ethik und den Patientenrechten in den digitalen Prozessen um und wie gewährleisten wir sie?

In diesen Umbruchzeiten immer die Sichtweise der Patientinnen und Patienten im Blick zu haben, ist eine spannende Herausforderung. Denn Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sie hat immer zuerst den Patientinnen und Patienten zu dienen, sonst bräuchten wir sie nicht.

Was sind wichtige Erfolge für Patienten, die Sie beeinflussen konnten?

Claudia Schmidtke: Ein seit vielen Jahren und früh durch die Unabhängige Patientenberatung an mich herangetragenes Problem beim Krankengeld konnte durch gesetzgeberische Maßnahmen im Sinne der Patientinnen und Patienten gelöst werden. Nach alter Rechtslage konnten Versicherte ihren Anspruch auf Krankengeld gänzlich verlieren, wenn die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nicht lückenlos erfolgt ist. Seit Mai des vergangenen Jahres gilt, dass der Anspruch auf Krankengeld auch dann bestehen bleibt, wenn ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit spätestens innerhalb eines Monats nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit feststellt.

Nennen möchte ich hier auch mein Engagement zu einer Krankenkassentransparenzoffensive. Zu der wichtigen Frage der Qualität, also ob und wie schnell Krankenkassen im Krankheitsfall Leistungen erbringen, können Versicherte bisher nur wenig erfahren. Derzeit tausche ich mich mit Vertretern der Krankenkassen aus, wie mehr Transparenz in diesem Bereich erreicht werden könnte. Einige Krankenkassen veröffentlichen bereits Daten zu Bewilligungs- und Ablehnungsquoten und anderen Indikatoren hinsichtlich Qualität sowie Kundenzufriedenheit auf freiwilliger Basis. Weitere arbeiten an einer Umsetzung. Diese Entwicklung geht in die richtige Richtung und sollte Vorbild für weitere Krankenkassen sein.

Nicht zuletzt habe ich in vielen kleineren Initiativen einen Schwerpunkt darauf gelegt, die Perspektive der Patientinnen und Patienten wieder in den Mittelpunkt zu rücken: Sei es beim Thema Organspende, das eine große Rolle in den beiden vergangenen Jahren eingenommen hat, oder bei der Volkskrankheit Nummer eins, den Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Hier und in vielen anderen Fällen müssen wir frühzeitiger erkennen, wenn Versorgung Mängel aufweist – und diese konsequent und in Zusammenarbeit aller Akteure im stationären und ambulanten Bereich angehen.

Was war bisher – vor der Corona-Pandemie – die größte Herausforderung in Ihrem Amt?

Claudia Schmidtke: Die Weiterentwicklung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland ist derzeit eine der größten Herausforderungen. Viele Menschen wissen gar nicht, dass ihnen mit der UPD ein qualifiziertes, unabhängiges, neutrales und kostenfreies Beratungsangebot zur Verfügung steht. Ich möchte die Strukturen der Patientenberatung für die Patientinnen und Patienten daher weiterentwickeln, das Angebot verbessern und öffentlich noch bekannter machen. Dabei kommt es mir wesentlich auf eine Verstetigung der Patientenberatung an, um Brüche in dem Beratungsangebot, die durch die bisher zeitlich befristete Vergabe zwangsläufig entstehen, zukünftig zu vermeiden.

Was ist Ihr größtes Anliegen? Was möchten Sie unbedingt erreichen?

Claudia Schmidtke: Unser Gesundheitssystem steht vor zwei großen Herausforderungen: Dem demografischen Wandel und der Digitalisierung. Die Deutschen werden älter und bleiben dadurch auch länger krank und pflegebedürftig, gleichzeitig lastet ihre Versorgung und Pflege auf den Schultern von immer weniger jungen Menschen. Auf der anderen Seite können wir immer mehr Möglichkeiten der Digitalisierung dafür nutzen, Prozesse effektiver und effizienter zu gestalten – eine Entwicklung, die insbesondere viele ältere Menschen ängstigt: Komme ich da noch mit? Werde ich künftig gar von Algorithmen versorgt?

Hier ist mir wichtig: Wir müssen beides in Einklang miteinander bringen. Einerseits müssen wir die Möglichkeiten, die uns die Digitalisierung für eine bessere Forschung und Versorgung bietet, nutzen. Andererseits muss klar sein: Es darf nicht um Ersatz, sondern nur um Entlastung der Heil- und Pflegeberufe gehen. Und für die Versorgung der Patientinnen und Patienten muss es auch in Zukunft völlig gleichgültig sein, ob sie digital bewandert sind oder nicht. Hier müssen wir alle mitnehmen, niemand darf sich zurückgelassen fühlen.

Ein kleines Instrument auf dem Weg dahin ist das bewährte Amt der Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher im Krankenhaus. Sie nehmen Hinweise oder Kritik entgegen und bemühen sich als Vertrauensperson der Patienten darum, deren Interessen gegenüber den Klinik- oder Stationsleitungen zu vertreten. Viele Bundesländer haben die Einrichtung dieser Position in ihren Krankenhäusern gesetzlich geregelt, doch bei weitem noch nicht alle. Ich wünsche mir, dass sich irgendwann alle Patienten in Deutschland darauf verlassen können: Wenn ich in einem Krankenhaus liege, gibt es dort auch einen Patientenfürsprecher, an den ich mich oder auch mein Angehöriger wenden kann.

Was hat sich für Sie mit Corona geändert?

Claudia Schmidtke: Die inhaltliche Arbeit hat das Coronavirus dahingehend verändert, dass die Patientinnen und Patienten mit großer Verunsicherung auf die uneinheitlichen Regelungen in den Ländern, die sich ständig verändernde Lage und das Infektionsrisiko reagiert haben. Das hat unter anderem dazu geführt, dass Patienten aus Angst vor einer Infektion mit dem Coronavirus auf die Inanspruchnahme medizinisch erforderlicher Leistungen verzichtet haben – auch in Notfällen, etwa nach einem Unfall, oder auch bei akuten schweren Erkrankungen wie zum Beispiel Schlaganfall oder Herzinfarkt. Dieser Trend hält in Teilen bis heute an: Laut einer aktuellen Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung haben seit März 2020 rund ein Viertel der Befragten Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen aufgeschoben.

Auf dieses veränderte Verhalten habe ich als Patientenbeauftragte früh reagiert und Patientinnen und Patienten dazu aufgerufen, in keinem Fall aus Angst vor dem Coronavirus auf eine medizinisch notwendige Versorgung zu verzichten. Ich habe öffentlich darüber informiert, dass umfangreiche Maßnahmen getroffen wurden, um die Sicherheit der Patientinnen und Patienten in Praxen und Krankenhäusern zu gewährleisten. Es war und ist wichtig, den Betroffenen deutlich zu machen, dass die Folgen einer unterlassenen Behandlung möglicherweise eine größere Gefahr darstellen als das Infektionsrisiko durch das Coronavirus.

Claudia Schmidtke ist seit Januar 2019 die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Patientinnen und Patienten. Das Amt der Patientenbeauftragten – oder des Patientenbeauftragten – wurde 2004 mit dem Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen. Seitdem wird die zu beauftragende Person vom Bundesgesundheitsminister vorgeschlagen und von der Bundesregierung berufen, und zwar jeweils für die Zeit, bis ein neuer Bundestag zusammentritt.

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