Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs verabschiedet, welches u.a. Änderungen im Designrecht umfasst. In das deutsche Designgesetz wird damit eine Reparaturklausel aufgenommen, die sichtbare Kfz-Ersatzteile vom Designschutz ausnimmt.

Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e.V. (ADAC), der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) begrüßen die Einführung der Reparaturklausel, kritisieren aber den umfassenden Bestandsschutz für bereits eingetragene Designs.

Das neue Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs nutzt die europarechtlich garantierte Möglichkeit, das deutsche Designrecht zu liberalisieren. Dies begrüßt die Verbändeallianz ausdrücklich. Mehrfach haben Preisvergleiche gezeigt, dass karosserieintegrierte Ersatzteile wie Motorhauben, Kotflügel, Außenspiegel, Scheiben, Scheinwerfer und Rückleuchten in Deutschland bis zu 55 Prozent teurer sind als in Nachbarländern, in denen das Designrecht bereits liberalisiert wurde (ECAR-Preisvergleich aus 2017).[1] Die nun gesetzlich eingeführte Reparaturklausel beendet de jure das Monopol der Fahrzeughersteller in diesem wichtigen Marktsegment. Sie ermöglicht in der Folge freien Wettbewerb zum Vorteil von Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Die Reparaturklausel kann jedoch aufgrund eines ebenfalls im Designgesetz künftig verankerten Bestandsschutzes für bereits eingetragene Designs nur für solche Ersatzteile wirken, deren Designs angemeldet werden, nachdem das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs Anwendung findet. Demnach werden nur wenige Autofahrerinnen und Autofahrer zeitnah von der neuen Regelung profitieren. Die positive Wettbewerbswirkung greift somit erst nach Ablauf des Bestandsschutzes in 25 Jahren.

Die beschlossene Regelung führt damit zu einer Ungleichbehandlung von Halterinnen und Haltern älterer Fahrzeuge, für die die Reparaturklausel nicht greift. Denn sie können nicht von günstigeren, wettbewerbskontrollierten Preisen für sichtbare Kfz-Ersatzteile profitieren. Gleichzeitig entstehen enorme neue Rechtsunsicherheiten sowie finanzielle und administrative Belastungen für die zumeist kleinen und mittelständischen Unternehmen des freien Kfz-Ersatzteil- und Servicemarktes.

Die Verbändeallianz setzt sich weiterhin dafür ein, dass die Regelung auch für ältere Fahrzeuge Anwendung finden soll. Positiv ist zu bewerten, dass die Europäische Kommission das europäische Designrecht erneut evaluiert. Dabei sollte die europaweite Harmonisierung bestehender nationaler Regelungen angestrebt werden. Darüber hinaus sind Überlegungen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, die Liberalisierung des europäischen Designrechts im EU-Ministerrat in den kommenden Monaten voranzubringen, begrüßenswert.

Gerhard Hillebrand, Verkehrspräsident ADAC:“Die Einführung der Reparaturklausel in das deutsche Designrecht ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg hin zu einem freien Ersatzteilemarkt, wie ihn der ADAC seit Jahren fordert. Solange jedoch der Bestandsschutz für eingetragene Designrechte diese Liberalisierung um bis zu 25 Jahre verzögert, sind wir nicht am Ziel, denn Verbraucher profitieren dadurch erst in weiter Zukunft von der Neuregelung. Es muss jetzt mit großem Engagement eine Initiative auf EU-Ebene auf den Weg gebracht werden, die diesen Punkt nachbessert, damit auch die Eigentümer älterer Autos rasch in den Genuss des neuen Gesetzes kommen.”

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt das verabschiedete Gesetz. Damit werde dem Missbrauch des Abmahnwesens endlich ein Riegel vorgeschoben, so ein ZDK-Sprecher. Gemeinsam mit führenden Wirtschaftsverbänden hatte sich der ZDK mit Nachdruck für eine solche Regelung eingesetzt. Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs schütze insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor missbräuchlichen Abmahnungen, so ein ZDK-Sprecher. Zudem grenze es die finanziellen Folgen bei berechtigten Abmahnungen deutlich ein und schaffe erleichterte Voraussetzungen für Gegenansprüche bei unberechtigten Abmahnungen. Unbefriedigend sei jedoch, dass Verstöße gegen das Datenschutzrecht nicht von der wettbewerbsrechtlichen Verfolgung ausgenommen wurden und nicht allein in der Hand der Datenschutzbehörden bleiben. “Hier hoffen wir auf eine in Kürze zu erwartende Klarstellung durch den Europäischen Gerichtshof”, so der Sprecher.

Hartmut Röhl, Präsident GVA:“Wir begrüßen die Einführung der Reparaturklausel, die längst überfällig war. Allerdings ist der weitreichende Bestandsschutz bereits eingetragener Designs für die zumeist kleinen und mittelständischen Unternehmen des freien Kfz-Teilehandels und der Kfz-Teileindustrie katastrophal. Denn rund ein Viertel des Umsatzes im Markt für Ersatz- und Verschleißteile entfällt auf sichtbare Kfz-Ersatzteile. Wenn wir durch den Bestandsschutz auf viele weitere Jahre vom Wettbewerb in diesem wichtigen Produktsegment ausgeschlossen werden, wird es für die Betriebe zunehmend existenzbedrohend. Wir drängen daher nun auf eine neue europäische Initiative, um die Reparaturklausel im gesamten europäischen Binnenmarkt zügig einzuführen, damit auf dem Kfz-Ersatzteilmarkt endlich gleiche (faire) Wettbewerbsbedingungen herrschen.”

Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands:“Der vorgesehene lange Bestandsschutz bremst den positiven Wettbewerbseffekt noch lange aus. Er nützt in erster Linie der Automobilwirtschaft. Die Autohersteller müssen sich so nicht um ihre zusätzlichen Gewinne sorgen. Trotz der massiven Täuschung von Millionen Verbrauchern im Dieselskandal werden wieder einmal Industrieinteressen vor die der Verbraucher gestellt. Fairness beim Autokauf sieht anders aus.”

(ots)

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