Um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten, wird die Bundesregierung die Treuhandverwaltung der Gazprom Germania längerfristig absichern und das durch Sanktionen von russischer Seite ins Straucheln geratene Unternehmen über ein Darlehen vor der Insolvenz bewahren. Mit diesem Vorgehen behält die Bundesregierung den Einfluss auf diesen Teil der kritischen Energieinfrastruktur und verhindert eine Gefährdung der Energiesicherheit.
Dazu haben das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium der Finanzen beschlossen, die Treuhandverwaltung der Gazprom Germania GmbH (GPG) über September 2022 hinaus zu verlängern. Konkret soll dafür die Treuhänderschaft stärker an den Erfordernissen der Sicherung der Energieversorgung ausgerichtet und auf Grundlage des novellierten Energiesicherungsgesetzes (§ 17 EnSiG) angeordnet werden. Bislang beruht sie nur auf dem Außenwirtschaftsrecht (AWG) und ist bis Ende September 2022 befristet. Auf Basis des EnSiG erhält der Treuhänder dagegen mehr Möglichkeiten, die Energiesicherheit zu stärken. Auf der neuen Rechtsgrundlage kann die Treuhänderschaft außerdem – anders als bislang – mehrmals verlängert werden.
Mit dem KfW-Darlehen wendet die Bundesregierung eine Insolvenz ab und verhindert einen Kaskadeneffekt im Markt. Das Geld dient der Liquiditätssicherung und der Ersatzbeschaffung von Gas. Es wird sichergestellt, dass das Darlehen nur für den Geschäftsbetrieb der GPG und zur Aufrechterhaltung der Gasversorgung eingesetzt werden darf und nicht nach Russland abfließen kann (sogenanntes Ring-Fencing). In einem nächsten Schritt prüft die Bundesregierung Möglichkeiten, das Darlehen in Eigenkapital umzuwandeln, um so auch langfristig die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Schließlich wird die GPG in „Securing Energy for Europe GmbH“ (SEFE) umbenannt. Damit geht auch ein deutliches Signal in den Markt, dass das Ziel der getroffenen Maßnahmen ist, die Energieversorgung in Deutschland und Europa zu sichern. Auf dieser Grundlage wird auch das Geschäftsmodell der SEFE ausgerichtet.
Die Gazprom Germania GmbH ist ein Schlüsselunternehmen für die Gasversorgung in Deutschland. Sie betreibt in Deutschland kritische Energieinfrastruktur. Zu den Geschäftsfeldern der GPG zählen der Energiehandel sowie der Gastransport und der Betrieb von Gasspeichern. Mittelbar hängt von der GPG die Gasversorgung zahlreicher Stadtwerke in Deutschland ab. Um die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten, ist es daher notwendig, den laufenden Geschäftsbetrieb abzusichern.
Informationen zur Einordnung:
Die Gazprom Germania GmbH, die zum russischen Gazprom-Konzern gehörte, steht seit dem 4. April unter Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur. Hintergrund dafür war unter anderem der undurchsichtige Verkauf des Unternehmens an eine russische Gesellschaft mit unbekanntem wirtschaftlichen Berechtigten sowie die Anordnung dieser Gesellschaft, die Gazprom Germania zu liquidieren.
Mit der Treuhandverwaltung sind die Stimmrechte aus den Geschäftsanteilen der GPG an die Bundesnetzagentur übergegangen. Verfügungen der Gesellschaft benötigen während der aktuell bestehenden Treuhandverwaltung die Zustimmung des Treuhänders. Die Bundesnetzagentur hat einen Geschäftsführer benannt und ist berechtigt, ihm Weisungen zu erteilen.
Am 11.05.2022 hatte Russland Sanktionen gegen die Gazprom Germania und nahezu alle Töchter der Gazprom Germania verhängt und so die finanzielle Schieflage des Unternehmens verursacht. Die infolge der russischen Sanktionen ausgefallenen Gaslieferungen und die dadurch notwendigen Ersatzbeschaffungen zu aktuell sehr hohen Marktpreisen sowie u.a. notwendige Sicherheitsleistungen (Margining-Forderungen) haben die finanzielle Lage der GPG so sehr verschlechtert, dass die Bundesregierung die Liquidität mit einem KfW-Darlehen absichern muss.
Informationen zur Treuhandverwaltung nach Energiesicherungsgesetz:
Die bestehende Treuhandverwaltung der GPG basiert auf einem sogenannten Einzeleingriff nach Außenwirtschaftsgesetz (§ 6 AWG) und ist auf 6 Monate bis Ende September 2022 befristet. Um die Treuhandverwaltung längerfristig abzusichern, wird jetzt die Umstellung der Treuhandverwaltung auf Basis des Energiesicherungsgesetzes vorbereitet.
Das novellierte Energiesicherungsgesetz ist am 22. Mai 2022 in Kraft getreten. Es schafft neue Rechtsgrundlagen für besondere Maßnahmen der Krisenvorsorge, die unter bestimmten, klar definierten Voraussetzungen schon vor Eintritt einer unmittelbaren Gefährdung oder Störung der Energieversorgung angewendet werden können. Dazu gehört, dass Unternehmen, die kritische Energieinfrastrukturen betreiben, bei Bedarf unter eine Treuhandverwaltung gestellt werden können, und zwar dann, wenn sie ihren Aufgaben nicht mehr hinreichend nachkommen und eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht.
Gemäß § 17 EnSiG muss die Anordnung der Treuhandverwaltung durch Verwaltungsakt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erfolgen. Die Anordnung ist auf 6 Monate befristet, kann aber im Unterschied zur aktuellen Rechtsgrundlage mehrmals verlängert werden.