Foto: Von campsmum / Patrick Jayne and Thomas - Modification of File:Bundesrat.jpg, Original at Flickr, CC BY 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=2630406

Am 7. Oktober 2022 stimmt der Bundesrat über ein Gesetz aus dem Bundestag ab, das die Durchsetzung von EU-Sanktionen verbessern soll.

Rückkehr in Schul- und Kitabetrieb und Kinderheime vereinfacht

Es enthält zudem eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in der letzten Bundesratssitzung per Protokollerklärung angekündigt hatte: Lehr-, Erziehungs- und Pflegepersonal in Schulen, Kitas oder Kinderheimen können damit nach einer Corona-Infektion künftig ihre Arbeit wieder ohne negatives Testergebnis oder ärztliche Bescheinigung aufnehmen. An der bisherigen Regelung hatte es im Bundesrat deutliche Kritik gegeben. Der neue Passus war kurzfristig an den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum EU-Sanktionsrecht angefügt worden.

Einheitliche Durchsetzung von EU-Sanktionen

Das Gesetz ermächtigt den deutschen Vertreter im Rat der Europäischen Union, einem Beschlussentwurf des Rates zuzustimmen, der die Durchsetzung von EU-Sanktionen harmonisieren soll. Ziel ist es, Sanktionsverstößen in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen ahnen zu können.

Unterzeichnung – Verkündung – Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es tritt am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Den genauen Zeitpunkt bestimmt die Bundesregierung, da sie die Verkündung organisiert.

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