Der Bundesrat hat sich am 6. November 2020 mit dem Gesetzentwurf für ein 3. Bevölkerungsschutzgesetz bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite befasst, den das Bundeskabinett am 28. Oktober 2020 beschlossen hatte.
In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat, die Rechtsgrundlage für Corona-Schutzmaßnahmen der Länder im bundesweiten Infektionsschutzgesetz zu konkretisieren: Statt der bisherigen Generalklausel schlägt er einen Katalog mit bewährten Maßnahmen vor, die in den letzten Monaten von den Ländern durch Rechtsverordnung erlassen worden sind. Die Länder fordern den Bund auf, die angekündigten Finanzhilfen für Unternehmen, die von den aktuellen Corona-bedingten Schließungen betroffen sind, schnell und bürokratisch umzusetzen. Die Auszahlung solle noch im November beginnen – auch in Form von Abschlagszahlungen.
Angesichts steigender Infektionszahlen müssen die Krankenhäuser nach Ansicht des Bundesrates erneut aufgefordert werden, elektive Eingriffe und Behandlungen zu verschieben und die Betten für COVID-19-Erkrankte freizuhalten. Ab 2. November 2020 sollten sie dafür wieder Ausgleichszahlungen erhalten. Hierzu müsse die Bundesregierung möglichst bald eine Verlängerung der entsprechenden Regelung im Krankenhausfinanzierungsgesetz vorschlagen, heißt es in der Stellungnahme.
Der Bundesrat setzt sich dafür ein, die Meldepflicht bei positiven Ergebnissen patientennaher Schnelltests, z.B. in Alten- und Pflegeheimen auch künftig bestehen zu lassen: Das Gesundheitsamt müsse die Möglichkeit behalten, Bestätigungstests zu veranlassen. Auch negative PCR-Corona-Test-Ergebnisse sollten weiterhin erfasst werden. Diese seien aus epidemiologischer Sicht erforderlich, um das Infektionsgeschehen besser einordnen zu können. Die von der Bundesregierung insoweit geplanten Streichungen im Infektionsschutzgesetz will der Bundesrat daher wieder rückgängig machen.
Die geplante Verordnungsermächtigung für das Bundesgesundheitsministerium, künftig eigenständig Schutzimpfungen per Verordnung regeln, möchte der Bundesrat ändern: eine solche Regierungsverordnung soll der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Weitere Änderungsvorschläge der Länderkammer betreffen die Anfechtungsfrist gegen Entscheidungen über Entschädigungsleistungen, die Reduzierung des Verwaltungsaufwands bei Verdienstausfallzahlungen sowie Finanzierungsfragen beim Rückgriff auf die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds.
Der Bundesrat weist auf die erheblichen finanziellen Belastungen hin, die den Ländern durch Entschädigungsleistungen für Verdienstausfälle entstehen, wenn z.B. Betreuungseinrichtungen für Kinder und Menschen mit Behinderung Corona-bedingt schließen müssen. Er erinnert an die Zusage des Bundes, sich an den Kosten zu beteiligen. Der Regierungsentwurf enthält ein Bündel von Maßnahmen, um Infektionsketten schnell und effektiv zu durchbrechen – u.a. durch erweiterte Laborkapazitäten, Schnelltests sowie einheitliche Vorgaben für Reiserückkehrer aus Risikogebieten inklusive einer digitalen Einreiseanmeldung. Das geplante Gesetz trifft zudem Vorbereitungen für Impfprogramme und ermöglicht finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die wegen der Kinderbetreuung im Quarantänefall Verdienstausfälle haben.
Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst und dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Anschließend kommt das Gesetz noch einmal abschließend in den Bundesrat – es bedarf seiner Zustimmung, um in Kraft treten zu können.