Symbolbild Foto: Bundesrat

Sollte es die Situation erlauben, können nach der pandemiebedingten Pause im Laufe des nächsten Jahres wieder Gruppen von Schülern und Auszubildenden den Bundesrat besuchen. Bis zum bis 4. Oktober 2022, 15 Uhr, kann für diese Bildungsfahren nach Berlin beim Bundesrat ein Fahrkostenzuschuss beantragt werden.

Zum Besuchsprogramm für Jugendliche im Bundesrat gehören eine Führung durch das historische Gebäude und den Plenarsaal sowie die Teilnahme an einem Planspiel. Dabei können die jungen Menschen am authentischen Ort selbst die Rolle der Politiker übernehmen und eine Plenarsitzung des Bundesrates nachstellen. Das Thema des Gesetzentwurfs, der dabei zur Debatte steht, bestimmen sie selbst.

Theorie mit Leben füllen

“Mit diesem Format gelingt es uns, die Theorie aus dem Unterricht mit Leben zu füllen. Wir setzen bei unserer Besucherbetreuung auf anschauliche Praxiserfahrung. Wenn die Jugendlichen beim nächsten Mal etwas über den Bundesrat in den Nachrichten sehen, erinnern sie sich an das Rollenspiel und sicher auch daran, wie und wann der Bundesrat Einfluss auf Gesetze nehmen kann”, berichtet Antje Lorenz vom Besucherdienst.

Neben dem Bundesrat stehen meist weitere Hauptstadtinstitutionen auf dem Besuchsprogramm der Jugendlichen, so etwa eine Führung durch den Bundestag, der Besuch eines Bundesministeriums oder die Besichtigung der Mauer-Gedenkstätte in der Bernauer Straße.

Zuschuss kann online beantragt werden

Jugendgruppen, die das politische Berlin kennenlernen wollen, haben die Möglichkeit, beim Bundesrat einen Besuchstermin in Verbindung mit einem Zuschuss für ihre Fahrkosten zu beantragen. Ein solcher Zuschuss deckt in der Regel einen Teil der Kosten für die Reise mit Bus und Bahn nach Berlin. Für Besuche im Jahr 2023 können Gruppenleiter bis zum 4. Oktober 2022, 15 Uhr, einen entsprechenden Antrag online stellen unter www.bundesrat.de/zuschuss.

Voraussetzung für einen Fahrkostenzuschuss ist der Besuch des Bundesrates und einer weiteren Bildungsveranstaltung zu staatspolitischen Themen. Die zur Verfügung stehenden Gelder werden nach festgelegten Länderquoten vergeben. Nicht in jedem Jahr können alle eingegangen Anträge berücksichtigt werden. Gehen mehr Anträge ein, als Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, entscheidet ein Zufallsgenerator. Die Gewährung des Fahrkostenzuschusses für das Jahr 2023 erfolgt unter dem Vorbehalt, dass Reisen nach Berlin im Hinblick auf die weitere Entwicklung der COVID-19-Pandenie durchführbar sind.

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