Symbolbild Foto: Bundesrat

Verbesserungen im Kinderschutz, steuerliche Verbesserungen für ehrenamtlich Tätige, sowie das Zukunftsprogramm für die Krankenhäuser standen im Fokus der Plenarsitzung des Bundesrates in Berlin.

Ein Gesetzesvorschlag des Saarlandes zum besseren Schutz von Kindern wurde dabei mit breiter Mehrheit im Länderkreis angenommen. Gemeinsam mit weiteren Ländern schlägt das Saarland darin einen leichteren Informationsaustausch zwischen Gerichten, Staatsanwaltschaften und Jugendämtern zur Verbesserung des Kinderschutzes vor. Künftig sollen Daten nicht erst bei einer erheblichen Gefährdung übermittelt werden, sondern bereits dann, wenn Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Ziel des Entwurfs ist es, die Jugendämter in die Lage zu versetzen, eine mögliche Gefährdungslage schneller erkennen und prüfen zu können. Der Gesetzentwurf wird nach dem heutigen Beschluss beim Deutschen Bundestag eingebracht.

Ministerpräsident Tobias Hans: „Der Schutz unserer Kinder verdient höchste Priorität. Umso wichtiger ist es, dass wir mögliche Defizite in den Gesetzen frühzeitig identifizieren und beseitigen. Hier haben wir in den vergangenen Monaten verschiedene Vorschläge gemacht. Die grauenhaften Missbrauchsfälle der jüngsten Vergangenheit führen uns wieder einmal vor Augen, dass wir den Kinderschutz und die Bekämpfung von Missbrauch nicht hoch genug einschätzen können und als Länder dabei konsequent vorangehen müssen. Ich bin daher sehr froh, dass der Bundesrat unseren Vorschlägen zur verbesserten Datenübermittlung bei möglichen Kindergefährdungen gefolgt ist. Ich erwarte von der Bundesregierung und dem Bundestag, dass sie das Vorhaben aufgreifen.“

Zudem nahmen die Länder zu den Plänen der Bundesregierung zum Jahressteuergesetz 2020 umfassend Stellung. Der Gesetzentwurf enthält zahlreiche Änderungen in einer Vielzahl von Steuergesetzen. So soll unter anderem das Mehrwertsteuersystemrecht im grenzüberschreitenden Online-Handel modernisiert, der Steuerbetrug erschwert und die Rechtsvorschriften unternehmerfreundlicher gestaltet werden. Das Saarland machte sich in der Stellungnahme der Länder insbesondere für die Anhebung sowohl der Ehrenamtspauschale, als auch der Übungsleiterpauschale stark. Nach der Vorstellung der Länder soll dabei die Ehrenamtspauschale, welche unter anderem für Tätigkeiten im ideellen Bereich wie in Altenheimen gewährt wird, von derzeit 720 € auf 840 € jährlich steigen. Durch eine Anhebung der Übungsleiterpauschale von 2.400 € auf 3.000 € pro Jahr sollen Mitbürgerinnen und Mitbürger die nebenberuflich als Ausbilder, Pfleger oder Erzieher tätig sind, steuerlich entlastet werden.

Ministerpräsident Tobias Hans: „Saarland ist Ehrenamtsland. Das ehrenamtliche Engagement der Saarländerinnen und Saarländer sucht im Ländervergleich seinesgleichen. Wie wichtig dieses Engagement ist zeigt sich gerade wieder besonders deutlich in der aktuellen Coronakrise. Ehrenamtliche Tätigkeit und das Engagement im Sinne und zum Wohle der Allgemeinheit sind der soziale Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält. Daher fordern wir als Saarland von der Bundesregierung, dass sich diese Bedeutung auch in steuerlichen Erleichterungen widerspiegelt.“

Die Länder brachten mit Unterstützung des Saarlandes darüber hinaus das Zukunftsprogramm für die Krankenhäuser auf den Weg. Das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz sieht eine Stärkung der Kliniken, unter anderem durch drei Milliarden EURO aus dem Bundeshalt für eine modernere und bessere Ausstattung vor. Mit einem Krankenhauszukunftsfonds sollen Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und in bessere digitale Infrastrukturen der Krankenhäuser gefördert werden. Auch Investitionen in die IT- und Cybersicherheit der Krankenhäuser und die regionalen Versorgungsstrukturen sollen Unterstützung erhalten. Krankenhäuser, die durch die Corona-Pandemie besonders belastet sind, können ihren Beschäftigten zudem, als Anerkennung für deren Leistungen bei der Bewältigung der Krise, eine Prämie.

In einer begleitenden Entschließung weisen die Länder, mit Unterstützung des Saarlandes, auf die besondere Situation der Universitätskliniken in der Krise hin und fordern die Ausgleichszahlungsregelungen für Corona-bedingte Einnahmeausfälle zu verlängern. Ministerpräsident Tobias Hans: „Die hervorragende medizinische Versorgung in Deutschland hat sich in der Coronakrise gerade auch aufgrund der regionalen Versorgungsstrukturen vor Ort bewährt. Damit dies auch in Zukunft so bleibt, ist es richtig und wichtig, diese Strukturen zu stärken, Investitionen in modernste Technik zu ermöglichen und die Zeiträume zur Kompensierung der Einnahmeausfälle bei den Universitätskliniken zu verlängern. Durch die Corona-Prämie sorgen wir dafür, dass die großartigen Leistungen des Pflegepersonals auch finanziell sichtbar werden.“

Mit den Stimmen des Saarlandes brachte der Bundesrat zudem die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes auf den Weg. Neben einer umfassenden Gesetzesneuordnung, soll mit dem Gesetz insbesondere die energetische Sanierung, die Verbreitung der Elektromobilität und das barrierefreie Wohnen gefördert werden, um das Wohnungseigentumsrecht für die Herausforderungen des demografischen Wandels und des Klimawandels zu stärken. Ebenfalls billigte der Bundesrat das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, mit dem gegen missbräuchliches Abmahnwesen vorgegangen werden soll. Durch das Gesetz soll dem Geschäftsmodell des Abmahnmissbrauchs, bei welchem massenweise unnötige und wettbewerbsschädliche Abmahnungen wegen Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet erfolgen, die Grundlage entzogen werden. Gerade Selbstständige, sowie kleine und mittlere Unternehmen sollen hierdurch geschützt werden.

Für das neue Geschäftsjahr wählte die Länderkammer in der heutigen Sitzung darüber hinaus ein neues Präsidium und die Vorsitzenden der Ausschüsse. Turnusmäßig löst Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt, zum 1. November 2020 den Ministerpräsidenten Brandenburgs, Dr. Dietmar Woidke, als Präsidenten des Bundesrates ab. Das Saarland hat auch zukünftig den Vorsitz im Gesundheitsausschuss inne.

Die nächste Sitzung des Bundesrates findet am 6. November 2020 statt.

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