Die Bundesnetzagentur warnt beim Einkauf in der Vorweihnachtszeit erneut vor Produkten, die Funkstörungen verursachen oder die Gesundheit von Menschen gefährden können. „Noch immer finden Online-Händler Wege, die europäischen Regelungen zu umgehen“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Vielen Produkten im Online-Handel fehlen CE-Kennzeichen oder Angaben zu dem in der Europäischen Union ansässigen Ansprechpartner.“
Bei der Bundesnetzagentur sind im Moment besonders auch USB-Akkuladegeräte und Action-Kameras auffällig. Viele elektrische Produkte sind auf den ersten Blick sehr preiswerte Schnäppchen. In Wirklichkeit handelt es sich aber um minderwertige Produkte, die Funkstörungen verursachen, die die versprochene Qualität nicht einhalten oder die Gesundheit von Menschen z.B. durch Stromschläge gefährden können.
In den letzten Wochen hat die Bundesnetzagentur vermehrt auch LED-Produkte aller Art aber speziell auch Weihnachtsbeleuchtungen gefunden, die den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen. Das Spektrum reicht von einfachen LED-Leuchtmitteln, über LED-Einbau- und Deckenleuchten bis zu Außenbeleuchtungen (LED-Flutern). Auch farbwechselnde und andere Weihnachtsbeleuchtungen für den Innen- und Außenbereich sind in der Vorweihnachtzeit beliebte Kaufobjekte. Die Preise dieser Produkte liegen vor allem im Online-Handel meist deutlich unter denen namhafter Markenprodukte. Dies kann ein Hinweis auf Minderwertigkeit und Unterschreitung der gesetzlichen Anforderungen sein.
Neu: EU-Ansprechpartner müssen ihre Adresse angeben
Seit dem 16. Juli 2021 gilt in Deutschland das Marktüberwachungsgesetz in Verbindung mit der neuen europäischen Marktüberwachungs-verordnung. Danach müssen jetzt beispielsweise elektrische Geräte und Funkanlagen nicht nur das CE-Kennzeichen tragen. Für diese Geräte muss auch ein in der Europäischen Union ansässiger Wirtschaftsakteur erkennbar sein. Bei Mängeln gewährleistet er, dass unverzüglich notwendige Korrekturmaßnahmen ergriffen werden. Die Adresse dieses Wirtschaftsakteurs muss auf dem Produkt oder seiner Verpackung, dem Paket oder in einem Begleitdokument angegeben sein. Dies gilt auch für Lieferungen, die direkt von Händlern aus Drittstaaten an Verbraucherinnen und Verbraucher versandt wurden.
Marktüberwachung der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur führt regelmäßig Überprüfungen bei elektrischen Geräten und Funkprodukten durch, teils auch nach Hinweisen von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Diese finden sowohl online als auch im stationären Handel (offline) statt. Auch anonyme Testkäufe werden durchgeführt. Zudem gibt es eine intensive Zusammenarbeit mit den Zollbehörden, um nicht konforme Produkte bereits an der Außengrenze vom Unionsmarkt zu stoppen. Dennoch gelangen immer wieder Produkte an Verbraucher, die den europäischen Standards und Sicherheitsanforderungen nicht genügen. Auffällige Produkte dürfen nicht mehr angeboten werden und erhalten markteinschränkende Maßnahmen.
Online-Bestellungen: Tipps für Verbraucher
- Bestellen Sie online bei seriösen und bekannten Quellen. Informieren Sie sich vorher über den Anbieter, beispielsweise bei der Verbraucherzentrale.
- Prüfen Sie, ob eine Adresse in der EU angegeben ist, unter der Sie den Anbieter oder seinen Partner erreichen können. Diese Adresse muss auf dem Produkt oder seiner Verpackung, dem Paket oder in einem Begleitdokument angegeben werden.
- Vergewissern Sie sich, dass Angaben zu allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Widerrufs- und Rückgabebelehrungen vorhanden sind.
- Prüfen Sie die Beschreibung des Produkts sorgfältig, achten Sie insbesondere darauf, dass Hinweise auf eine deutschsprachige Bedienungsanleitung vorliegen.
- Der Preis sollte im Vergleich zu Mitbewerbern plausibel sein.
- Wenn Sie unsicher sind, stellen Sie dem Verkäufer Fragen zum Produkt. Seriöse Verkäufer beantworten Fragen zügig und gern.
- Bei Technikprodukten sollten Sie darauf achten, dass der Steckertyp auch in Deutschland verwendbar ist.