Die Bundesnetzagentur hat eine weitere Ausschreibung für Windenergieanlagen auf See gestartet. Sie umfasst insgesamt 1.800 MW auf vier zentral voruntersuchten Flächen in der Nordsee. „Die Ausschreibungen sind ein weiterer wichtiger Baustein für den Ausbau der Offshore-Windenergie“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die Flächen sind bereits voruntersucht und können daher schon 2028 Strom liefern.“

Die vier Flächen liegen in Nachbarschaft von bestehenden Windparks und schließen damit „Baulücken“. Zwei der Flächen mit zusammen 900 MW vorgesehener Erzeugungsleistung liegen im sog. Gebiet N-3, ca. 35 km nördlich von Norderney. Zwei weitere Flächen mit ebenfalls 900 MW vorgesehener Erzeugungsleistung liegen im Gebiet N-6, ca. 90 km nordwestlich von Borkum.

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat die Flächen im Auftrag der Bundesnetzagentur voruntersucht. Dabei wurden wesentliche Informationen – etwa über die Meeresumwelt, den Baugrund und die wind- und ozeanographischen Verhältnisse – erhoben. Diese werden im Rahmen der Ausschreibung allen Interessierten zur Verfügung gestellt. Erfolgreiche Bietende müssen diese Untersuchungen im Anschluss nicht mehr selbst durchführen.

Erstmalig qualitative Zuschlagskriterien für nachhaltiges Wirtschaften

Der Zuschlag erfolgt nach einem gesetzlich vorgegebenen Punktesystem. Bis zu 60 Punkte werden für den Gebotswert vergeben, der die Zahlungsbereitschaft des Bieters widerspiegelt. Daneben finden auch sogenannte qualitative Kriterien Anwendung, die im Bereich Offshore-Wind erstmals getestet werden sollen. Bewertet werden dabei der Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energieträgern bei der Herstellung der Windenergieanlagen, der Anteil von Auszubildenden, die Verwendung besonders umweltschonender Gründungsmethoden sowie der Umfang langfristiger Stromlieferungen an Dritte. Für die qualitativen Kriterien werden insgesamt bis zu 35 Punkte vergeben. Die Zahlungen des erfolgreichen Bieters fließen zu 90 Prozent in die Stromkostensenkung, zu jeweils 5 Prozent in den Meeresnaturschutz und die Förderung einer umweltschonenden Fischerei.

Gebote bis zum 1. August 2023

Gebote sind bis zum 1. August 2023 abzugeben. Nach Prüfung der Gebote und Durchführung des Zuschlagsverfahrens werden die Bietenden über die Entscheidung informiert und die Ausschreibungsergebnisse veröffentlicht. Wer bezuschlagt wird, erhält das Recht, beim zuständigen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie die Plangenehmigung für die Bebauung der Flächen mit einem Offshore-Windpark zu beantragen. Zudem besteht ein Anspruch auf Anschluss des zu errichtenden Windparks an das Stromnetz zum Abtransport des in den Windenergieanlagen auf See erzeugten Stroms.

Neben den heute bekannt gemachten Ausschreibungen hat die Bundesnetzagentur am 31. Januar bereits 7 GW auf nicht zentral voruntersuchten Flächen ausgeschrieben (s. Pressemitteilung vom 31.01.2023). Weitere Informationen zur Ausschreibung für Offshore-Windenergieanlagen sind unter www.bundesnetzagentur.de/windaufseeausschreibungen23-2  publiziert.

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