Symbolbild

Die Bundesnetzagentur hat 2020 insgesamt 2.142 Online-Produktangebote sperren lassen. Von diesen Sperrungen war eine Stückzahl von über 21 Mio. Produkten betroffen.

Wir haben unsere Marktüberwachung 2020 im Zuge der Corona-Pandemie verstärkt auf den Online-Verkauf konzentriert. Über das Internet gelangen weiterhin großen Mengen unsicherer Produkte auf den deutschen Markt,“ sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wenn der Preis sehr niedrig ist, sollten Verbraucher zweimal hinschauen. Entscheiden Sie insbesondere im Online-Handel nicht nur nach dem Preis. Sehr günstige Produkte entsprechen oft nicht den europäischen Sicherheitsnormen.“

Marktüberwachung im Internethandel

Wie im Vorjahr lag der Fokus 2020 der Überwachung von Händlern, die extrem hohe Stückzahlen im Internet anboten. Insgesamt hat die Bundesnetzagentur im Internet 2.142 Produktangebote ermittelt, die den europäischen Vorgaben nicht entsprachen. Diese Produkte wurden von den Plattformbetreibern gesperrt. Im Vorjahr wurden 1.027 Angebote für 3,5 Mio. Produkte beendet. Neben formalen Mängeln, wie z. B. einer fehlenden deutschen Bedienungsanleitung oder einer unzureichenden Kennzeichnung, wurden auch Produkte festgestellt, die Funkstörungen bzw. elektromagnetische Unverträglichkeiten verursachen und in der Europäischen Union nicht vertrieben werden dürfen. Unter den mehr als 21 Mio. Geräten befanden sich über 7 Mio. Babyüberwachungsgeräte, denen keine deutsche Bedienungsanleitung beilag und die Kennzeichnungsmängel aufwiesen.

Auffällig waren außerdem mehr als 1 Mio. Funkfernbedienungen (z. B. für Garagentorsteuerungen), die Störungen sicherheitsrelevanter Funkdienste durch falsche Frequenznutzung verursachen können. Durch anonyme Testkäufe verschaffte sich die Bundesnetzagentur einen Überblick über die Konformität von im Internet extrem günstig angebotener Produkte. Auf Grundlage der dabei ermittelten Ergebnisse wurde die Zusammenarbeit mit weiteren Plattformen etabliert.

Marktüberwachung im deutschen Einzelhandel

Die Marktüberwachung im Einzelhandel war durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie nur bedingt möglich. Die von der Bundesnetzagentur geprüfte Anzahl von Gerätetypen im deutschen Einzelhandel belief sich auf rund 3.100 und lag damit deutlich unter dem Wert des Vorjahres. Die Behörde hat insgesamt 31 Vertriebsverbote und 782 Festsetzungsschreiben zur Behebung formaler Mängel für nicht konforme Produkte erlassen. Es waren rund 510.000 Produkte betroffen.

Zusammenarbeit mit dem Zoll 

Verbraucherinnen und Verbraucher bestellen immer mehr Produkte online direkt aus Drittstaaten. Um sicherzustellen, dass auch solche Produkte der Marktüberwachung nicht entgehen, arbeitet die Bundesnetzagentur intensiv mit dem Zoll zusammen. Der Zoll hat 2020 rund 8.800 verdächtige Warensendungen an die Bundesnetzagentur gemeldet. Auch dieser Wert lag pandemiebedingt unter dem des Vorjahres. In mehr als 95 Prozent der Fälle erfolgte keine Freigabe der Produkte für den deutschen Markt. Insgesamt waren rund 200.000 Produkte betroffen.

Mehr verbraucherrelevante Zahlen der Bundesnetzagentur finden Sie im Verbraucher-Radar unter www.bnetza.de/verbraucher-radar.

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein