Millionen Haushalte in Deutschland könnten künftig zu aktiven Mitspielern der Energiewende werden. Die Bundesnetzagentur hat dafür heute die sogenannte MiSpeL-Festlegung beschlossen – eine Regelung zur Marktintegration von Stromspeichern und Ladepunkten, auf die der Markt lange gewartet hat.
„Die MiSpeL-Festlegung wird im Markt dringend erwartet. Sie wird unzählige große und kleine Stromspeicher sowie Ladepunkte für das Stromsystem aktivieren“, erklärt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Haushalte, Gewerbe und Industrie erhalten damit die Möglichkeit, ihre Speicher und Lademöglichkeiten wirtschaftlich zu ihrem eigenen Vorteil einzusetzen.
Bislang galten strenge Grenzen. Grünstrom und Netzstrom mussten in Speichern sauber voneinander getrennt werden, und nur reine Grünstromspeicher kamen in den Genuss der EEG-Förderung. Bidirektionale Ladepunkte, die ein Elektroauto nicht nur laden, sondern den gespeicherten Strom auch wieder ins Netz zurückgeben können, blieben vollständig außen vor. Genau diese starren Vorgaben fallen nun weg.
Der praktische Nutzen liegt im flexiblen Umgang mit dem Strompreis. Wer bei niedrigen Marktpreisen und hoher Erzeugung aus erneuerbaren Quellen Strom bezieht, zahlt weniger. Wer seine Einspeisung aus Solaranlage und Speicher in Zeiten hoher Marktpreise verlagert, erzielt bessere Erlöse. Speicher und bidirektionale Ladepunkte werden dabei so weit wie möglich gleichgestellt.
Für die konkrete Abrechnung sieht die Festlegung zwei Wege vor. Die Abgrenzungsoption steht allen offen und bestimmt die Strommengen genau; sie benötigt in der Regel zwei Zähler, in Sonderfällen genügt einer. Als vereinfachte Alternative richtet sich die Pauschaloption an Haushalte mit einer Solaranlage bis 30 kWp – hier reicht dank Pauschalisierung generell ein einziger Zähler. Die EEG-Förderung bleibt erhalten und wird künftig auch für zwischengespeicherten erneuerbaren Strom gezahlt. Für zurückgespeisten Netzstrom fallen zudem weniger Umlagen und Netzentgelte an, weil die eingespeisten Mengen saldiert werden.
Müller sieht in den bidirektionalen Ladepunkten eine Chance für zwei Seiten zugleich: „Die bidirektionale Nutzung von Ladepunkten hilft der Elektromobilität und dem Stromsystem.“ Nach seinen Worten hat die Behörde die Regeln nochmals nachgeschärft, um Vereinfachungen und Pauschalisierungen besser nutzbar zu machen. Deutschland könne so „zu einem Vorreiter beim bidirektionalen Laden werden“.
Viele Anregungen aus der vorangegangenen Konsultation sind in den Beschluss eingeflossen. So lassen sich die Regelungen nicht nur mit geförderten, sondern auch mit ungeförderten Anlagen und sogar ganz ohne eigene Stromerzeugung anwenden. Für die Umsetzung bei den Netz- und Messstellenbetreibern gilt eine Übergangszeit bis Ende September 2027; innerhalb dieser Frist ist eine Anwendung im Einvernehmen mit den Betreibern möglich. Die Pauschaloption setzt allerdings noch die beihilferechtliche Genehmigung durch die Europäische Kommission voraus.





















