Viele Beschäftigte sind momentan in Kurzarbeit. Die Bundesregierung will die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für Arbeitnehmer reduzieren: Dazu sollen das Kurzarbeitergeld erhöht, die Hinzuverdienstmöglichkeiten ausgeweitet und die Bezugszeit von Arbeitslosengeld verlängert werden.
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zum Sozialschutz-Paket II beschlossen: Für Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert haben, soll das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat auf 70 Prozent, ab dem siebten Monat auf 80 Prozent des entgangenen Nettolohns steigen. Für Beschäftigte mit Kindern auf 77 beziehungsweise 87 Prozent. Diese Regelung soll bis Jahresende gelten.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit weitet die Bundesregierung außerdem die Hinzuverdienstmöglichkeiten aus: Ab dem 1. Mai ist es möglich, in allen Berufen bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens hinzuzuverdienen. Die Beschränkung auf systemrelevante Berufe wird aufgehoben. Auch dies gilt bis zum Ende des Jahres.
Darüber hinaus hat das Kabinett beschlossen, das Arbeitslosengeld I für diejenigen um drei Monate zu verlängern, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf zustimmen.