Symbolbild

Die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer in Deutschland sind nach den Ergebnissen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen im Jahr 2020 gegenüber 2019 nominal (nicht preisbereinigt) um 0,1 % zurückgegangen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben die Corona-Krise und der daraus resultierende massive Anstieg der Kurzarbeit sowie der starke Rückgang der Zahl der geringfügig Beschäftigten die Lohnentwicklung stark beeinflusst und dazu geführt, dass 2020 erstmals seit der deutschen Vereinigung die durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter rückläufig waren.

Deutlich niedrigere Durchschnittsverdienste als 2019 gab es insbesondere in der Luftfahrt, bei Reisebüros und Reiseveranstaltern, im Gastgewerbe sowie im Handel. Im Zeitraum von 2010 bis 2020 sind die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer um 28,5 % gestiegen, die jährliche Zuwachsrate lag bei durchschnittlich 2,5 %. Die realen (preisbereinigten) Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer lagen im Jahr 2020 um 0,6 % niedriger als 2019, da die Verbraucherpreise 2020 um 0,5 % stiegen. Zuletzt hatte es im Krisenjahr 2009 einen Rückgang der realen Durchschnittsverdienste (-0,2 %) gegeben. In den Jahren 2010 bis 2020 verzeichneten die realen Bruttolöhne und -gehälter im Durchschnitt einen jährlichen Zuwachs von 1,3 %. 

Reale Rentenanstiege seit 2014 

Nach dem Prinzip der dynamischen Rente folgt die Rentenanpassung grundsätzlich der Lohnentwicklung, allerdings um ein Jahr zeitverzögert. Aufgrund der gesetzlich verankerten Rentengarantie ist eine Minderung der Renten ausgeschlossen, auch wenn diese sich aus der Rentenformel ergeben sollte. Die Anpassung der Renten wird für Ost- und Westdeutschland getrennt vorgenommen und stützt sich auf die Entwicklung der durchschnittlichen Löhne und Gehälter im jeweiligen Landesteil. In den sogenannten Lohnfaktor fließen die Ergebnisse der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ein, aber auch die Entwicklung der beitragspflichtigen Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer. Zudem wird die Anpassung durch den Nachhaltigkeitsfaktor sowie etwaige Veränderungen des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung beeinflusst.

Zwischen 2010 und 2020 ist der aktuelle Rentenwert im Westen um 25,7 % und im Osten Deutschlands um 37,7 % gestiegen. In diesem Zeitraum betrug die jährliche Rentenanpassung im Westen durchschnittlich 2,3 % und im Osten 3,3 %. Insbesondere zwischen 2016 und 2020 gab es sowohl in West- als auch in Ostdeutschland mit jahresdurchschnittlich +3,2 % beziehungsweise +4,2 % überdurchschnittlich hohe Rentensteigerungen.

Nicht nur nominal, sondern auch real sind die Renten in den vergangenen Jahren gestiegen: Seit 2014 in Gesamtdeutschland und bereits seit 2012 im Osten sind die realen Renten gewachsen, was auch durch eine in einzelnen Jahren niedrige Inflationsrate begünstigt wurde. Im Jahr 2020 betrug die reale Rentensteigerung in Westdeutschland rund 3 % und in Ostdeutschland 3,7 %. Seit 2016 sind die Renten in den westdeutschen Bundesländern real um jahresdurchschnittlich 1,6 % und in den ostdeutschen Bundesländern um 2,5 % gestiegen. Dass dies nicht immer so sein muss, zeigt ein Blick auf weiter zurückliegende Ergebnisse: So sind die Rentenanpassungen in den Jahren 2010 und 2011 hinter der Veränderungsrate der Verbraucherpreise zurückgeblieben.

Methodische Hinweise:
In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) greift die Berechnung der durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter auf eine Vielzahl unterschiedlicher Datenquellen zurück, deren Informationen zu einem Gesamtbild zusammengefügt werden. In erster Linie werden Angaben der Unternehmen aus monatlichen, vierteljährlichen und jährlichen Meldungen sowie aus in mehrjährigen Abständen durchgeführten Erhebungen verwendet. Dabei müssen die Daten der Ausgangsstatistiken zum Teil an die Konzepte der VGR angepasst werden. Darüber hinaus stützen sich die Berechnungen auch auf die jeweils aktuellen Ergebnisse der Erwerbstätigenrechnung des Statistischen Bundesamtes zur Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Ergebnisse der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zu den durchschnittlichen Bruttolöhnen und -gehältern unterscheiden sich konzeptionell von den Indexwerten zur Lohnentwicklung (z. B. Nominallohnindex), da letztere von einer konstanten Zusammensetzung der Beschäftigten ausgehen, während die VGR strukturelle Veränderungen der Arbeitnehmerschaft mit einbeziehen. Das Kurzarbeitergeld, das die Einkommensverluste teilweise ausgeglichen hat, wird in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als soziale Leistung gebucht. Die Empfängerinnen und Empfänger von Kurzarbeitergeld sind, auch wenn sie komplett in Kurzarbeit sind, weiterhin Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer.

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