Symbolbild
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Ein PKW-Fahrer befuhr mit seinem Fahrzeug die L 223 von Bechofen in Fahrtrichtung Bruchhof. Im Einmündungsbereich der L 223/ L 119 bog er nach links in die L 119 ab und übersah hierbei einen Fahrradfahrer, der die vorfahrtsberechtigte L 119 von Bruchhof in Fahrtrichtung Bruchmühlbach befuhr. Es kam zur Kollision zwischen beiden Fahrzeugen.

Der 57-jährige Fahrradfahrer wurde durch den Zusammenstoß leicht verletzt, sein Fahrrad wurde stark beschädigt. Am Pkw entstand leichter Sachschaden.

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