Symbolbild

Zur Entscheidung des Deutschen Bundestages, dass Pflegeheime, Pflegedienste und Einrichtungen der Tagespflege bei ihren Mitarbeitern den Impfstatus künftig abfragen können, sagt der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Bernd Meurer:

“Die Möglichkeit zur Impfabfrage in besonders sensiblen Bereichen wie den Pflegeunternehmen ist ein wichtiger Baustein für anhaltende Sicherheit und einen funktionierenden Infektionsschutz. Nun gilt es, auch die konkrete Umsetzung zu klären, damit Pflegeheime und ambulante Dienste eine klare Grundlage für die Abfragen erhalten. Die Politik muss sich dann auch darauf verständigen, welche Schlüsse aus den abgefragten Daten gezogen werden und welche Maßnahmen folgen. Wir werden weiterhin, jetzt noch gezielter, um die Impfbereitschaft jeder Pflegekraft werben.”

Nach wie vor bringt ein guter Impfschutz die höchste Sicherheit. “Die Entscheidung der Gesundheitsministerkonferenz, in allen Bundesländern auch für Mitarbeitende in der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege eine Auffrischungsimpfung anzubieten, ist eine gute Nachricht”, so Meurer. “Das bringt Pflegebedürftige sicherer durch eine vierte Infektionswelle und zeigt den Pflegenden: Ihr seid uns wichtig.”

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 12.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge.

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