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Für eine Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht müssen bundesweit einheitliche Vorgaben für die Gesundheitsämter vorgelegt werden. Das fordert der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) klar. Ein solcher Eingriff in die pflegerische Versorgung könne nicht im Rahmen von Einzelfallentscheidungen in Gesundheitsämtern erfolgen.

“Die Bundesregierung hat die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Abstimmung mit den Bundesländern im Herbst eilig beschlossen. Schon immer war klar, dass die beabsichtigte Wirkung, die vulnerablen Bevölkerungsgruppen zu schützen, nur im Zusammenspiel mit einer allgemeinen Impfpflicht erreicht werden kann. Wenn die Mitarbeitenden geimpft sind, der Enkel aber nicht, gibt es keinen Schutz”, sagt bpa-Präsident Bernd Meurer.

“Inzwischen wird immer deutlicher, dass sowohl den Pflegeeinrichtungen als auch den Gesundheitsämtern durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht die Überlastung droht. Wenn die Versorgung zusammenbricht, will es die Bundesregierung am Ende nicht gewesen sein”, kommentiert Meurer aktuelle Äußerungen aus dem Bundesgesundheitsministerium, denen zufolge nach dem Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht die Gesundheitsämter vor Ort selbst entscheiden müssten, ob und wie schnell sie tätig werden.

“Es fehlen einheitliche Regeln zur Umsetzung, wie sie zu Recht von den Gesundheitsministern der Länder gefordert wurden, und auch die Pläne für eine allgemeine Impfpflicht stocken. Die Bundesregierung muss endlich Klarheit schaffen, anstatt die Verantwortung an die überlasteten Einrichtungen und die Gesundheitsämter vor Ort durchzureichen”, so der bpa-Präsident. Vor der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht müssten belastbare Notfallpläne für die Sicherstellung der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen ebenso auf dem Tisch liegen wie ein bundesweit verlässliches, abgestuftes Verfahren.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 12.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge.

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