Mitte April hatte die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder die schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebes ab Anfang Mai vereinbart. Dies gilt unter anderem für die vierten Klassen der Grundschulen. In Blieskastel laufen die Vorbereitungen.
Die Stadt als Trägerin der Blieskasteler Grundschulen hatte unmittelbar nach dieser Entscheidung die Schulleitungen, den Leiter der Stabsstelle Brand- und Zivilschutz, Marco Nehlig sowie Mitarbeiter des städtischen Bauhofes zu einer gemeinsamen Besprechung eingeladen. Im Mittelpunkt dieser Besprechung des Sicherheitsstabes unter der Leitung des für die Grundschulen zuständigen Beigeordneten, Guido Freidinger, standen in erster Linie die Gewährleistung des Hygiene- und Gesundheitsschutzes von Schülern und Lehrern, aber auch der städtischen Bediensteten im Schulbetrieb.
Folgende Punkte wurden in diesem Zusammenhang erörtert bzw. geklärt:
• Die Schulen sind mit ausreichend Desinfektionsmitteln versorgt
• Auf Wunsch der Schulleitungen sollen im Unterricht von den Schulen bzw. Eltern und Vereinen selbst gefertigte Schutzmasken verwendet werden. Um diese auch in der Schule reinigen zu können, werden seitens der Stadtverwaltung für alle Schulstandorte Waschmaschinen und Trockner beschafft und installiert.
• Da auch in dem nun beginnenden Präsenzunterricht die Sicherheitsabstände zwischen Schüler(inne)n und Lehrer(inne)n unbedingt eingehalten werden müssen, werden die Schulräume von den Mitarbeitern des städtischen Bauhofes rechtzeitig entsprechend möbliert.
• Die Stadt organisiert den für die betroffenen Schüler*innen erforderlichen Schulbusverkehr (auch hier ist auf die Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen und -Abstände zu achten).
• Der Reinigungsdienst wird zur Gewährleistung der Einhaltung des inzwischen vorliegenden Muster-Hygieneplanes ausgeweitet.
Über die genaueren Details der Wiederaufnahme des Schulbetriebes werden die Schulleitungen die Eltern der betroffenen Viertklässler rechtzeitig schriftlich informieren.
Ausweitung der Notbetreuung
Die Schulleitungen berichteten, dass die Notbetreuung von Kindern, deren Eltern in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten und daher die Kinderbetreuung während der Schulschließung nicht selbst wahrnehmen können, bisher nur vergleichsweise wenig in Anspruch genommen wurde und insgesamt gut gelaufen ist. Da die genaueren Kriterien für die jetzt beschlossene Ausweitung der Notbetreuung zum Zeitpunkt der Besprechung noch nicht feststand, wurden die Schulleiterinnen gebeten diese Kriterien bzw. Richtlinien, sobald sie vorliegen, auch Eltern und Schüler(inne)n genau zu erläutern. Inzwischen stehen die betreffenden Antragsformulare und ein Beiblatt mit weiteren Erläuterung auch auf der Internetseite der Stadtverwaltung zur Verfügung. Auch hierzu gibt es zusätzliche Informationen der Schulleitungen. Abschließend dankte der Beigeordnete ausdrücklich allen für die gute Zusammenarbeit. (fr)