Foto: atreyu - Eigenes Werk, CC BY 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=19480403
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Landrat Dr. Gallo freut sich, dass sich die Blieskasteler CDU und Grünen in der jüngsten Stadtratssitzung zum Tagesordnungspunkt „Kirchheimer Hof“ endlich einsichtig gezeigt haben. Es freut ihn für den Eigentümer Dr. Oliver Schmitt, der nun – nach zähem Ringen mit Blieskastler Politikern in dieser Sache – vom Stadtrat grünes Licht bekommen hat, die denkmalgerechte Sanierung des Gesamtensembles anzugehen. Von Beginn an war es das Ziel des Landrates, den Kirchheimer Hof als Ensemble zu erhalten. Daher hat er Oliver Schmitt im Rahmen seiner Möglichkeiten die ganze Zeit und ergebnisorientiert unterstützt.

Ebenfalls auf Initiative des Landrates wurde bei einem Gesprächstermin  am 9. April mit der Bürgermeisterin und unter Einbindung der Fachabteilungen beider Verwaltungen noch einmal die Sachlage erörtert und letzte Auslegungsmöglichkeiten im Verfahren abschließend geklärt – dies nur zwei Tage vor der jüngsten Stadtratssitzung. Anlass des Treffens war der Schriftverkehr zwischen der Bürgermeisterin und dem Bauherrn, Dr. Oliver Schmitt, in welchem dieser die beabsichtigte Nutzung des Herrenhauses und der Orangerie sowie die geplanten Sanierungen auf Anfrage der Bürgermeisterin noch einmal mitteilte. Die Bürgermeisterin brachte zum Ausdruck, dass sie an einer Lösung der Sachlage interessiert ist.

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Grundsätzlich konnte bei dem Gespräch in der Kreisverwaltung festgestellt werden, dass der Blieskasteler Verwaltung alle entscheidungsrelevanten Informationen und Unterlagen für eine Herstellung des Einvernehmens im Rahmen der Bauvoranfragen schon seit längerem vorlagen. Lediglich der Nutzungszweck für das Herrenhaus sei auf Seiten der Stadtverwaltung nicht klar gewesen sei. Durch die Angaben von Dr. Oliver Schmitt im besagten Austausch mit der Bürgermeisterin sei der Wohnzweck noch einmal bestätigt worden. 

Auf Seiten der Unteren Bauaufsichtsbehörde war der bisherige Wohnzweck dagegen unstrittig und Entscheidungsgrundlage für die Bauvoranfrage. Eine Nutzungsänderung für das ursprünglich bereits als Wohnhaus genutzte Herrenhaus war seitens des Antragstellers zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt und somit auch nicht im Antragsverfahren beantragt oder geäußert worden. 

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Die Leiterin der Unter Bauaufsichtsbehörde, Daniela Colling, stellte noch einmal klar, dass im Vergleich zum geplanten Neubau kein Bedürfnis mehr bestehe, einen Privilegierungstatbestand zu schaffen, da die Bestandschutzregelung des § 35 Abs. 4 BauGB greift. Das Herrenhaus war schon immer ein Wohnhaus, die Orangerie schon immer ein Gewächshaus. Darüber hinaus wurde noch einmal die generelle Notwendigkeit der Bauvoranfragen wegen der denkmalschutzrechtlichen Probleme erläutert.

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